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Verzockt? Drogeriepatriarch Müller wird erbrechtlich verklagt

06.05.2024

Klage vor dem Landgericht Ulm

Am heutigen Montag, den 6. Mai 2024, fand vor dem Landgericht Ulm der erste Verhandlungstag in einem spektakulären Erbstreit statt. Der 91-Jährige Erwin Müller, seines Zeichens Gründer der Drogeriekette Müller, und seine Ehefrau Anita Müller wurden in einem Erbstreit verklagt. Beim Streitwert soll es sich um eine Summe von EUR 500 Millionen handeln.



Worum geht es?

Kläger sind drei Adoptivkinder von Erwin Müller, die dieser im Wege einer Erwachsenenadoption adoptiert hat. Diese haben offenbar seinerzeit einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet und gehen nun gegen diese Vereinbarung vor.

Wie zu hören ist, argumentieren die Kläger damit, dass die Adoption (mit zeitgleichem Pflichtteilsverzicht) insbesondere deshalb eingesetzt wurde, um Druck auf den leiblichen Sohn des Drogerieunternehmers, Reinhard Müller, auszuüben, damit dieser ebenfalls einen Pflichtteilsverzichtsvertrag gegen Abfindung unterzeichnet. Daher sei der Pflichtteilsverzichtsvertrag mit den Adoptivkindern sittenwidrig. So zumindest die Klägerseite. Wenn das tatsächlich die Intention von Erwin Müller gewesen ist, könnte dieser Schuss nachhinten losgegangen sein. Gleichwohl ist schwer vorstellbar, dass den Adoptivkindern ein solcher Sachverhalt nicht vorher klar gewesen sein dürfte; zumal sie für den Pflichtteilsverzicht auch eine Abfindung erhalten haben. Diese soll pro Kind bei je EUR 400.000,00 - also exakt der schenkungsteuerliche Freibetrag - gelegen haben.

Verhandlung vor dem Landgericht Ulm

Da eine außergerichtliche Einigung zwischen den Streitparteien bislang nicht erfolgt ist, fand nun eine Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Ulm statt. Laut Presseberichten soll das Gericht im ersten Termin zu der Einschätzung gelangt sein, dass die Erfolgsaussichten gering seien.

Möglich ist, dass die Parteien zur Gesichtswahrung einen - einigermaßen geräuschlosen - Vergleich schließen. Möglich ist aber auch, dass die Angelegenheit die Richter noch etwas länger beschäftigen wird. Auch der Rechtsweg zum Oberlandesgericht ist denkbar.


Die Gerichte werden final klären, ob sich Erwin Müller tatsächlich mit der behaupteten Pflichtteilsvermeidungsstrategie gegenüber seinem Sohn verzockt hat. Apropos Reinhard Müller! Dieser wird mit Sicherheit auch gespannt die Gerichtsverhandlung verfolgen, da ein für die Kläger günstiges Urteil gegebenenfalls auch ein entsprechendes Licht auf seinen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit seinen Eltern werfen würde. Das könnte also doppelt teuer werden für Drogeriepatriarch Müller.

Kein Pflichtteilsanspruch vor dem Erbfall!

Vielerorts wird über den Fall in den Medien berichtet. Falsch ist allerdings, wenn behauptet wird, dass die Adoptivkinder ihren Pflichtteil einklagen. Das dürfte so nicht den Tatsachen entsprechen, da der Pflichtteil erst im Erbfall, also im Zeitpunkt des Todes von Erwin Müller, fällig wird. Derzeit wird daher allenfallens im Wege einer Feststellungsklage darüber verhandelt, ob der seinerzeit geschlossene Pflichtteilsverzicht Bestand haben kann, so dass die Kläger in Zukunft ihren Pflichtteil geltend machen könnten.

Pflichtteilsvermeidungsstrategien auf dem Prüfstand

Unabhängig davon, wie der Fall ausgehen mag, zeigt allein das eingeleitete Verfahren überdeutlich, dass die erbrechtliche Vermögensnachfolge sorgfältig geplant werden muss und insbesondere Pflichtteilsvermeidungsstrategien wohl durchdacht sein müssen.

Unsere Boutiquekanzlei sherb mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht und für Steuerrecht aus Frankfurt am Main und Berlin steht Ihnen bundesweit für alle pflichtteilsrechtlichen Fragen sowie eine optimale steuerorientierte Vermögensnachfolgeplanung zur Verfügung.

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Autor: Rechtsanwalt Dr. Daniel Elias Serbu

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