Anwalt Erbschaftsteuer: Steuerbelastung im Erbfall effektiv senken
Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 und den stark gestiegenen Immobilienpreisen in Ballungsräumen wie Frankfurt am Main, Darmstadt, Mainz oder Wiesbaden ist die Erbschaftsteuer für viele Familien und Unternehmer zu einem zentralen Thema geworden. Gerade bei Immobilienvermögen und Unternehmen können erhebliche finanzielle Belastungen die Folge sein.
Als spezialisierte Boutique-Kanzlei mit Schwerpunkt Erbschaftsteuer begleiten wir sowohl Erblasser als auch Erben bei Erbschaften, Schenkungen und der Unternehmensnachfolge mit dem Ziel, eine bestmögliche Optimierung der Steuerlast im Erbfall zu erreichen.
Wir beraten und vertreten Mandanten von unseren Kanzleisitzen in Frankfurt am Main und Berlin aus bundesweit. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.
Unsere Leistungen mit Schwerpunkt Erbschaftsteuer
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung an der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht. Unsere Leistungen umfassen:
Nachlassplanung – Entwicklung individueller Vermögensübertragungskonzepte unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuersätzen
Abwicklung von Erbfällen – Begleitung von der Testamentseröffnung bis zum Steuerbescheid
Immobilienbewertung im Erbfall – Prüfung und ggf. Anfechtung der Wertansätze des Finanzamts
Gestaltung von Schenkungen – Planung vorweggenommener Erbfolgen mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Unternehmensnachfolge – Gestaltung von Unternehmensnachfolgeregelungen im Sinne des Erblassers
Erbschaftsteuererklärung – Erstellung und Einreichung beim zuständigen Finanzamt
Vertretung bei Streit – Einspruch gegen Steuerbescheide, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche
Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Frankfurt a. M. und Berlin beraten wir Mandanten in der gesamten Rhein-Main-Region und bundesweit. Unsere Schwerpunkte liegen an der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht – ein Bereich, der besondere Expertise erfordert.
Unter anderem diese Merkmale zeichnen uns aus:
Hoch spezialisierte Boutique-Kanzlei im Erbschaftsteuerrecht mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht
Langjährige Erfahrung bei der Steueroptimierung von Erbfällen mit hohen Immobilienwerten und verschiedenen Immobilienarten
Expertise bei der Vererbung von Betriebsvermögen, darunter Einzelunternehmen, GmbH-Anteile, Kommanditbeteiligungen und Freiberuflerpraxen
Umgang mit komplexen Fallkonstellationen wie Patchwork-Familien, Mehrfacherbfällen, grenzüberschreitenden Erbschaften und Auslandsvermögen
Umfassende und persönliche Betreuung von Erblassern und Erben ab der Planung bis zur Vertretung bei Pflichtteilsstreit, Erbauseinandersetzungen und Steuerstreit mit dem Finanzamt
Exzellente Kenntnis der lokalen Verhältnisse, Gerichte und Finanzämter im Gebiet in und um Frankfurt am Main
Transparente und faire Honorargestaltung ohne versteckte Kosten
Abwicklung von Erbfällen inkl. Erbschaftsteuer-Erklärung
Wir begleiten Erben von der ersten Orientierung nach dem Erbfall an. Die Situation ist oft emotional belastend, gleichzeitig laufen jedoch bereits wichtige Fristen, weshalb eine schnelle und gezielte Beratung durch erfahrene Experten für Betroffene meist von erheblichem Wert ist.
Unsere Unterstützung umfasst:
Sichtung vorhandener Testamente und Erbverträge
Klärung, ob Erbscheinsantrag erforderlich ist
Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Kontakt zum Nachlassgericht
Die steuerliche Anzeige der Erbschaft gegenüber dem zuständigen Finanzamt muss regelmäßig innerhalb von drei Monaten erfolgen. Wir behalten diese Frist im Blick und unterstützen bei der Formulierung.
Die Erbschaftsteuererklärung bereiten wir gemeinsam vor:
Erfassung aller Nachlasswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Kunstgegenstände)
Steuerliche Bewertung von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen
Ermittlung der Schulden und Verbindlichkeiten
Dokumentation von Bestattungskosten
Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und Vermächtnissen
Systematische Erfassung von Zuwendungen der letzten zehn Jahre
Chronologischer Ablauf eines typischen Erbfalls
- Erste Mandatsaufnahme: Erfassung der Grunddaten, Sichtung des Testaments
- Fristenprüfung: Ausschlagungsfrist (6 Wochen), Anzeigefrist (3 Monate)
- Unterlagensammlung: Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Versicherungspolicen
- Erbscheinsantrag: Falls kein notarielles Testament vorhanden
- Nachlassbewertung: Ermittlung der einzelnen Vermögenswerte
- Schuldenfeststellung: Darlehen, offene Rechnungen, Pflichtteilsansprüche
- Steuererklärung: Erstellung und Einreichung beim Finanzamt
- Bescheidprüfung: Analyse des Steuerbescheids auf Fehler
- Ggf. Einspruch: Bei fehlerhaften Wertansätzen oder falscher Steuerklasse
- Nachlassabwicklung: Verteilung an Erbengemeinschaften, Auszahlung von Vermächtnissen
Typische Unterlagen, die wir für die Erbschaftsteuer benötigen
Eine vollständige Dokumentenlage ist die Basis für eine korrekte und möglichst günstige steuerliche Einordnung. Wir fordern folgende Dokumente an:
Grundlegende Unterlagen:
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
Erbschein (falls bereits vorhanden)
Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Vermögensunterlagen zum Todeszeitpunkt:
Kontoauszüge aller Bankkonten
Depotauszüge mit Kurswerten
Grundbuchauszüge für Immobilien
Kaufverträge oder Wertgutachten für Immobilien
Gesellschaftsverträge bei Unternehmensbeteiligungen
Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (bei Betriebsvermögen)
Schulden und Verbindlichkeiten:
Darlehensverträge und Restschuldenaufstellungen
Kreditkartenauszüge
Offene Rechnungen und Mahnungen
Schenkungen der letzten zehn Jahre:
Schenkungsverträge
Notarurkunden über Grundstücksübertragungen
Kontoüberweisungsbelege für größere Zuwendungen
Versicherungen:
Lebensversicherungspolicen mit Bezugsrechtsklauseln
Sterbegeldversicherungen
Unfallversicherungen mit Todesfallleistung
Sonstige Unterlagen:
Mietverträge für vermietete Objekte
Pachtverträge
Bestattungsrechnungen
Streit mit Finanzamt & Erbengemeinschaft: Unsere Vertretung
Wir vertreten Mandanten auch in streitigen Situationen gegenüber dem Finanzamt und gegenüber Miterben.
Bei Einsprüchen gegen Erbschaftsteuerbescheide unterstützen wir, wenn:
Immobilienwerte zu hoch angesetzt wurden
Die Steuerklasse falsch zugeordnet wurde
Abzugsfähige Schulden nicht berücksichtigt wurden
Freibeträge nicht korrekt angewendet wurden
Schenkungen der Vergangenheit fehlerhaft einbezogen wurden
Bei Erbengemeinschaften beraten wir zur Auseinandersetzung. Dabei betrachten wir zivilrechtliche Fragen (Nutzung der Nachlassimmobilie, Verkauf, Ausgleichszahlungen) ebenso wie steuerliche Folgen (Veräußerungsgewinne, Steuerlastverteilung).
Wir wirken auf einvernehmliche Lösungen hin. Aber bei Bedarf prüfen wir konsequent gerichtliche Schritte vor dem Finanzgericht oder dem Zivilgericht.
Typische Streitkonstellationen:
Finanzamt setzt Immobilienwert 30 % über dem tatsächlichen Marktwert an
Ein Miterbe verweigert den Verkauf des geerbten Hauses ohne sachlichen Grund
Pflichtteilsforderung wird nach Auszahlung der Erbschaftsteuer geltend gemacht – Liquiditätsproblem
Streit über die Bewertung von Gesellschaftsanteilen im Familienunternehmen
Finanzamt erkennt Schulden des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeiten an
Miterben sind sich über die Verteilung beweglicher Nachlassgegenstände uneinig
Pflichtteil, Enterbung & steuerliche Konsequenzen
Pflichtteilsansprüche sind zivilrechtlich begründet, haben aber erhebliche erbschaftsteuerliche Folgen. Die Brücke zwischen Pflichtteilsrecht und Steuerrecht ist oft komplex.
Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, wenn der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Tod größere Schenkungen vorgenommen hat. Diese Ansprüche können die Steuerlast beeinflussen.
Wir beraten beide Seiten:
Enterbte Angehörige: Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Berechnung des Anspruchs, Bewertung des Nachlasses
Erben: Abwehr überhöhter Pflichtteilsforderungen, einvernehmliche Regelungen, Ratenzahlungsvereinbarungen
Berechnete Pflichtteilsbeträge und deren Zahlung stimmen wir mit der Erbschaftsteuer ab. Pflichtteilszahlungen können als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit korrekter Dokumentation.
Typische Fallgestaltungen:
Kind wurde enterbt und macht Pflichtteil geltend – Erbe muss Immobilie verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können
Großzügige Schenkung an ein Kind vor fünf Jahren – andere Kinder haben Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung vor Jahren – Streit über die Wirksamkeit
Erbe hat Erbschaftsteuer bereits gezahlt, dann wird Pflichtteil gefordert – Änderung des Steuerbescheids möglich?
Nachlassplanung für Erblasser mit Testament, Erbvertrag oder Schenkung
Eine durchdachte Nachlassplanung ist der Schlüssel zur Minimierung der Erbschaftsteuer für Ihre Erben. Wir konzipieren die Vermögensnachfolge immer mit Blick auf Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unter Berücksichtigung der familiären Situation, des vorhandenen Vermögens und der gewünschten Verteilung.
Zunächst analysieren wir die Ausgangslage:
Gesetzliche Erbfolge und deren Konsequenzen
Bestehende Pflichtteilsrechte
Vorhandene Vermögensstrukturen (Immobilien, Kapitalvermögen, Unternehmensanteile)
Frühere Schenkungen und deren steuerliche Auswirkungen
Darauf aufbauend entwerfen wir maßgeschneiderte Testamente. Je nach Situation kommen unterschiedliche Formen in Betracht: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament oder Behindertentestament. Darüber hinaus stehen auch weitere Instrumente wie ein Erbvertrag in komplexen Familienkonstellationen zur Verfügung.
Schenkung vs. Erbschaft – steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen
Gemeinsam mit Mandanten prüfen wir, welche Vermögenswerte besser zu Lebzeiten übertragen werden sollten und welche im Erbfall verbleiben können.
Der zentrale Vorteil der Schenkung: Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgenutzt werden. Eine schrittweise Übertragung von Wohnungen an Kinder über mehrere Jahrzehnte kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Hier bietet sich gegebenenfalls auch die Gründung einer Familiengesellschaft an.
Wir kombinieren Schenkungen häufig mit Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalten. Der Schenker behält die Nutzungsmöglichkeit, der Beschenkte wird bereits Eigentümer. Der Wert des Nießbrauchs mindert zudem den steuerpflichtigen Erwerb.
Typische Beratungsschritte bei Schenkungen:
Bestandsaufnahme: Welches Vermögen ist vorhanden? Welche Werte sind realistisch?
Konzept: Wer soll was erhalten? In welchen Schritten? Mit welchen Vorbehalten?
Entwurf: Ausarbeitung des Schenkungsvertrags mit den notwendigen Klauseln
Steuerliche Prognose: Berechnung der Schenkungsteuer unter Berücksichtigung von Freibeträgen
Begleitung der notariellen Umsetzung: Abstimmung mit dem Notar, Prüfung der Urkunde
Nachbereitung: Anzeige beim Finanzamt, Dokumentation für spätere Erbfälle
Dabei haben wir immer die Pflichtteilsrechte weiterer Angehöriger im Blick. Größere Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, weshalb diese Risiken einkalkuliert werden sollten.
Berliner Testament, Behindertentestament & besondere Testamentsformen
Das Berliner Testament gehört zu den häufigsten Testamentsformen bei Ehepaaren. Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder werden Schlusserben. Wir prüfen und gestalten diese Testamente regelmäßig.
Allerdings machen wir auf die erbschaftsteuerlichen Folgen aufmerksam:
Beim ersten Erbfall nutzt nur ein Kind den Freibetrag gegenüber diesem Elternteil nicht aus
Beim zweiten Erbfall ballt sich das gesamte Vermögen – die Steuerlast kann erheblich steigen
Kinder, die beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen, verstoßen gegen typische Strafklauseln
Wir entwickeln Alternativen: Vermächtnislösungen, Supervermächtnisse oder Vorausvermächtnisse für einzelne Kinder.
Bei Behindertentestamenten geht es um die Versorgung eines Angehörigen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Hier müssen erbrechtliche und sozialrechtliche Aspekte zusammengedacht werden. Ein falsch gestaltetes Testament kann dazu führen, dass das Erbe an den Sozialhilfeträger fällt.
Typischer Beispielfall:
Eltern mit zwei Kindern, eines davon mit Schwerbehinderung. Vermögen: freistehendes Haus (Wert 600.000 Euro), Wertpapierdepot (Wert 200.000 Euro). Ziel: Das behinderte Kind soll dauerhaft versorgt werden, ohne Zugriff des Sozialamts. Das andere Kind soll nicht benachteiligt werden.
Unsere Vorgehensweise: Einrichtung einer Vor- und Nacherbschaft, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, Anordnung eines Vermächtnisses für laufende Zusatzleistungen.
Erbschaftsteuer bei Immobilien – ein Schwerpunkt unserer Beratung
In vielen Erbfällen steckt der Großteil des Nachlasswertes in Immobilien. Das Familienheim, die vermietete Eigentumswohnung, das Mehrfamilienhaus oder die gemischt genutzte Gewerbeimmobilie: All diese Objekte unterliegen besonderen Bewertungsregeln und Vergünstigungen.
Wir prüfen zunächst, ob das Familienheim steuerfrei vererbt werden kann. Die Voraussetzungen sind eng gefasst:
Übertragung an Ehepartner oder Kinder
Selbstnutzung durch den Erwerber
Einhaltung der gesetzlichen Behaltensfristen (regelmäßig zehn Jahre)
Bei Kindern: Wohnfläche bis 200 qm begünstigt
Bei vermieteten Immobilien prüfen wir steuerliche Entlastungen. In bestimmten Konstellationen gelten Bewertungsabschläge. Gleichzeitig betrachten wir die laufenden Mieteinnahmen und deren einkommensteuerliche Behandlung nach dem Erbfall.
Wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert deutlich über dem realistischen Marktwert liegt, begleiten wir Gutachten zur Verkehrswertermittlung oder regen diese an.
Häufige Praxisfälle in unserer Beratung:
Erbschaft einer 3-Zimmer-Wohnung in Frankfurt mit Verkehrswert von über 500.000 Euro
Einfamilienhaus im Speckgürtel (Taunus, Wetterau) mit gestiegenem Bodenwert
Geerbtes Zinshaus im Sanierungsgebiet mit Instandhaltungsstau
Doppelhaushälfte mit eingetragenem Wohnrecht für überlebenden Elternteil
Ferienimmobilie an der Küste als Teil eines größeren Nachlasses
Landwirtschaftliche Flächen mit Verpachtung
Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen & Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist ein besonders sensibles Thema. Wir unterstützen sowohl Unternehmer bei der optimalen Nachlass- und Nachfolgegestaltung als auch Unternehmenserben bei der Nutzung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen.
Gemeinsam mit Steuerberatern prüfen wir im Erbfall, ob die Voraussetzungen für Regel- oder Optionsverschonung erfüllt werden können. Die Lohnsummen- und Behaltensfristen müssen eingehalten werden, hier lauern erhebliche Risiken.
Besonders achten wir auf die Liquidität des Unternehmens. Abfindungen an weichende Erben und Steuerzahlungen sollten nicht die Substanz des Unternehmens schmälern. Sonst gefährdet die Vermögensnachfolge den Betrieb. Hier kann die vorausschauende Nachfolge- und Nachlassplanung durch den Unternehmer einen entscheidenden Vorteil bieten.
Typische Beratungsanlässe bei Unternehmensnachfolge:
Übergabe der GmbH-Anteile an ein Kind oder mehrere Kinder
Absicherung des Ehepartners bei gleichzeitiger Unternehmensfortführung durch Kinder
Handwerksbetrieb mit hohem Anlagevermögen und wenigen Mitarbeitern
Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmen
Familienholding mit mehreren Beteiligungen
Kommanditbeteiligung an gewerblichem Immobilienfonds
Besondere Konstellationen mit steuerlicher Relevanz
Häufig beraten wir in Szenarien, in denen ein umfassendes Wissen über das gesamte Spektrum des nationalen und internationalen Steuer- und Erbrechts vonnöten ist:
Grenzüberschreitende Erbschaften innerhalb der EU: Erblasser mit Wohnsitz in Spanien, Vermögen in Deutschland: Welches Erbrecht gilt? Welches Finanzamt ist zuständig? Droht Doppelbesteuerung?
Auslandsvermögen: Ferienimmobilie in Italien, Bankkonto in der Schweiz: Wie wird bewertet? Welche Anrechnungsmöglichkeiten bestehen?
Erbfälle mit Stiftungsbeteiligung: Familienstiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin: Welche Steuerfolgen ergeben sich für die Stiftung und die Destinatäre?
Kunstsammlungen und Sammlungsgegenstände: Hochwertige Kunstsammlung im Nachlass: Wie wird bewertet? Welche Vergünstigungen für Kulturgüter gibt es?
Erbschaft mit Schuldenübernahme: Nachlass überschuldet: Ausschlagung oder Haftungsbeschränkung? Welche Fristen gelten?
Bei grenzüberschreitenden Fällen beziehen wir sowohl deutsche als auch ausländische steuerliche Aspekte ein. Bei Bedarf kooperieren wir mit Kollegen im europäischen Ausland.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbschaftsteuer
Wir unterstützen Sie als Anwalt bei der Optimierung der Erbschaftsteuer
Egal, ob Sie als Erblasser frühzeitig die Erbschaftsteuerbelastung für Ihre Erben reduzieren möchten oder als Erbe im Erbfall das gleiche Ziel verfolgen: Wir beraten und vertreten Sie als Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftsteuer in Frankfurt am Main, Berlin und bundesweit.
In einem ersten Beratungstermin:
Klären wir die Ausgangslage vollständig
Zeigen steuerliche Risiken auf
Skizzieren Gestaltungsmöglichkeiten
Strukturieren das weitere Vorgehen
Benennen notwendige Unterlagen und Fristen
Wir stehen Ihnen in jeder Situation als erfahrene Partner zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Ihre Situation.
