Anwalt für Stiftungsrecht: Gründung, Gestaltung und laufende Betreuung von Stiftungen
Die Bedeutung von Stiftungen in Deutschland wächst seit Jahren kontinuierlich. Spätestens seit der Stiftungsrechtsreform 2023 ist das Stiftungsrecht zu einem wichtigen Rechtsgebiet herangewachsen.
Als spezialisierte Kanzlei mit Fachanwälten für Steuerrecht und Erbrecht begleiten wir von unseren Kanzleisitzen in Frankfurt am Main und Berlin aus bundesweit Stifterinnen und Stifter, Familienunternehmen und gemeinnützige Organisationen bei allen Fragen rund um die Rechtsform Stiftung.
Dabei verstehen wir uns nicht nur als Rechtsanwälte, sondern als langfristige Partner für Ihr Anliegen. Ob es um die Gründung einer Stiftung, die Verwaltung bestehender Strukturen oder die Lösung von Konflikten geht – wir bringen die notwendige Expertise mit.
Unser Ansatz ist interdisziplinär: Wir betrachten rechtliche, steuerliche und erbrechtliche Fragen aus einer Hand. Denn eine Stiftung berührt stets mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig: vom Erbrecht über das Steuerrecht bis hin zum Gemeinnützigkeitsrecht. Diese ganzheitliche Beratung unterscheidet uns von Generalisten und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Vermögen und Ihre Ziele.
Unsere Leistungen im Stiftungsrecht
Als Stiftungsanwälte unterstützen wir Mandanten in sämtlichen Phasen des Lebens einer Stiftung. Unsere Beratung umfasst:
Stiftungsgründung: Vollständige Begleitung von der Idee bis zur staatlichen Anerkennung, einschließlich der Erstellung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung
Wahl der Stiftungsform: Analyse und Empfehlung der passenden Stiftungsformen (gemeinnützig, privatnützig, Familienstiftung, Treuhandstiftung)
Steuerliche Gestaltung: Optimierung im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer sowie Körperschaftsteuer
Abstimmung mit Behörden: Vertretung gegenüber Stiftungsbehörden, Finanzämtern und Nachlassgerichten
Satzungsgestaltung und Satzungsänderungen: Präzise Formulierung und spätere Anpassung der Satzung an veränderte Regelungen oder Umstände
Organberatung: Unterstützung von Vorstand, Beirat und Kuratorium bei Rechten, Pflichten und Haftungsfragen
Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung: Integration der Stiftung in die Unternehmensnachfolge oder Erbfolge
Konfliktlösung: Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Stiftungsorganen, Begünstigten oder mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt
Laufende Betreuung: Unterstützung bei Prüfung, Berichterstattung und Compliance-Anforderungen
Zusammenlegung und Auflösung: Begleitung bei der Zulegung, Zusammenlegung oder Aufhebung von Stiftungen gemäß §§ 86 bis 87c BGB n.F.
Das zeichnet unsere Kanzlei im Stiftungsrecht aus
Wir kombinieren in unserer Kanzlei die Kernkompetenzen aus Stiftungsrecht, Steuerrecht und Erbrecht. Diese Verbindung ermöglicht eine Beratung, die alle relevanten Aspekte einer Stiftungsgründung oder -führung berücksichtigt. Regelmäßig arbeiten wir mit Stiftungsbehörden, Finanzämtern und Nachlassgerichten zusammen und kennen deren Anforderungen aus langjähriger Praxis.
Was uns auszeichnet:
Spezialisierung und Erfahrung: Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise als Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht
Lokale Präsenz, bundesweite Vertretung: Mit Standorten in Frankfurt a. M. und Berlin beraten wir Mandanten in ganz Deutschland – persönlich und digital
Fokus auf Nachfolgeregelungen: Besondere Erfahrung bei der Integration von Stiftungen in Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
Steuerliche Gestaltungskompetenz: Zusammenarbeit mit Steuerberater und eigene steuerrechtliche Expertise für optimale Strukturen
Transparente Honorargestaltung: Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme, keine versteckten Gebühren
Persönliche Beratung: Direkte Ansprechpartner statt anonymer Sachbearbeitung
Überblick über Stiftungstypen: Familienstiftung, Unternehmensstiftung, gemeinnützige Stiftung & Treuhandstiftung
Die Auswahl der richtigen Rechtsform entscheidet maßgeblich über den Erfolg einer Stiftung. Jede Stiftungsform hat spezifische Vorteile, aber auch Grenzen.
Die wichtigsten Stiftungstypen im Überblick:
Gemeinnützige Stiftung
Ziel: Förderung des Gemeinwohls (Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt, soziale Zwecke)
Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Spendenabzugsfähigkeit für Zuwendende
Wir empfehlen diese Form, wenn die selbstlose Förderung der Allgemeinheit im Vordergrund steht
Familienstiftung
Ziel: Langfristiger Schutz und Erhalt des Familienvermögens über Generationen
Vorteile: Unabhängigkeit von Erbfolgen, Schutz vor Zersplitterung, Versorgung der Familie, umfassender Vermögensschutz (Asset Protection)
Steuerlich: Keine Gemeinnützigkeit, daher steuerpflichtig; alle 30 Jahre Erbersatzsteuer, in der Regel keine Gewerbesteuer
Wir empfehlen diese Form für vermögende Familien mit dem Wunsch nach Ewigkeit des Vermögenserhalts
Unternehmensstiftung
Ziel: Sicherung der Unternehmensnachfolge und Fortführung in der Tradition des Gründers oder der Gründerin
Vorteile: Schutz vor feindlichen Übernahmen, Erhalt der Unternehmenskultur
Wir empfehlen diese Form, wenn ein Unternehmen dauerhaft unabhängig von einzelnen Erben geführt werden soll
Verbrauchsstiftung
Ziel: Zweckerfüllung durch Aufzehren des Stiftungsvermögens über einen definierten Zeitraum
Besonderheit: Seit der Reform 2023 mit strengeren Erhaltungspflichten versehen, praktische Bedeutung nimmt ab
Wir empfehlen diese Form nur in Ausnahmefällen bei klar zeitlich begrenzten Projekten
Nichtrechtsfähige Treuhandstiftung
Ziel: Flexible Zweckverfolgung ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Vorteile: Geringerer Gründungsaufwand, keine staatliche Aufsicht, oft bei Körperschaften oder Vereinen angesiedelt
Wir empfehlen diese Form bei kleineren Vermögen oder als Einstieg vor Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung
Stiftungsgründung in der Praxis: Von der Idee zur anerkannten Stiftung
Die Gründung einer Stiftung ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Wir begleiten Mandanten von der ersten Idee bis zur staatlichen Anerkennung und darüber hinaus. Die Errichtung einer Stiftung folgt dabei einem bewährten Ablauf.
Schritt 1: Analyse Ihrer Ziele und Ausgangslage
Gemeinsam klären wir, welchen Stiftungszweck Sie verfolgen möchten: Geht es um die Absicherung Ihrer Familie, die Förderung gemeinnütziger Zwecke oder die Sicherung Ihres Unternehmens? Wir analysieren Ihre Vermögenssituation, familiäre Konstellationen und steuerliche Rahmenbedingungen.
Schritt 2: Auswahl der passenden Stiftungsform
Basierend auf Ihren Zielen empfehlen wir die geeignete Rechtsform. Dabei wägen wir steuerliche Vorteile gegen Flexibilität, Kontrollmöglichkeiten gegen Aufsichtspflichten ab.
Schritt 3: Entwurf von Stiftungsgeschäft und Satzung
Das Stiftungsgeschäft ist die verbindliche Erklärung, mit der Sie als Stifter Vermögen unwiderruflich übertragen. Die Satzung regelt als Organisationsplan Name, Sitz, Zweck, Vermögenserhaltungskonzept und Funktionsträger (Vorstand, Beirat). Wir formulieren beide Dokumente so, dass Ihr Stifterwille präzise umgesetzt wird und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Schritt 4: Abstimmung mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt
Vor der formellen Einreichung stimmen wir die Unterlagen mit der zuständigen Stiftungsaufsicht ab. Bei gemeinnützigen Stiftungen beantragen wir parallel die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.
Schritt 5: Anerkennungsverfahren und Vermögensübertragung
Nach Genehmigung durch die Behörde erfolgt die Übertragung des Stiftungsvermögens. Die Stiftung wird als juristische Person im Stiftungsverzeichnis eingetragen.
Relevante Rechtsgrundlagen:
§§ 80 ff. BGB (bundesweit einheitlich seit Reform 2023)
Landesstiftungsgesetze
§§ 51 ff. Abgabenordnung für Gemeinnützigkeit
Stiftungsorgane: Vorstand, Beirat & Kuratorium im laufenden Betrieb
Die richtige Besetzung und Gestaltung der Stiftungsorgane wirkt sich über Jahrzehnte, teilweise über Generationen aus. Fehler in der Organstruktur sind nach Anerkennung der Stiftung nur schwer korrigierbar. Deshalb widmen wir diesem Thema in der Gestaltung besondere Aufmerksamkeit.
Der Stiftungsvorstand
Der Vorstand ist das obligatorische Leitungsorgan jeder rechtsfähigen Stiftung. Seine Aufgaben umfassen:
Vertretung der Stiftung nach außen
Verwaltung des Stiftungsvermögens
Umsetzung des Stiftungszwecks
Rechnungslegung und Berichterstattung an die Stiftungsaufsicht
Einhaltung der Satzung und gesetzlicher Vorschriften
Die Reform 2023 hat mit der Business Judgement Rule einen wichtigen Schutz eingeführt: Organmitglieder haften nicht, wenn sie bei unternehmerischen Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung gehandelt haben.
Beirat und Kuratorium
Neben dem Vorstand können fakultative Kontrollgremien eingerichtet werden:
Überwachung der Vorstandstätigkeit
Beratung bei strategischen Entscheidungen
Genehmigung bedeutsamer Geschäfte
Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Typische Fehlerquellen, die wir vermeiden helfen:
Unklare Kompetenzabgrenzung zwischen Organen
Fehlende Regelungen zur Nachfolge in Organpositionen
Interessenkonflikte bei Organmitgliedern (etwa wenn Begünstigte gleichzeitig im Vorstand sitzen)
Mangelnde Dokumentation von Beschlüssen
Unzureichende Vergütungsregelungen
Steuerliche Gestaltung & „Steuersparmodell Stiftung” – Chancen und Grenzen
Viele Mandanten kommen mit dem Wunsch zu uns, über eine Stiftung Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Einkommensteuer zu optimieren. Diese Überlegung ist nachvollziehbar, doch die Realität ist differenzierter, als manche Darstellung vermuten lässt.
Steuerliche Vorteile gemeinnütziger Stiftungen:
Befreiung von Körperschaftsteuer auf alle Einkünfte
Befreiung von Gewerbesteuer
Weitgehende Befreiung von Umsatzsteuer
Zuwendungen an die Stiftung sind beim Zuwendenden als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10b EStG)
Vergünstigungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 13 ErbStG)
Grenzen bei privatnützigen Stiftungen:
Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen ohne Gemeinnützigkeit sind hingegen voll steuerpflichtig:
Körperschaftsteuer auf Erträge
Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit
Erbersatzsteuer alle 30 Jahre (Fiktion eines Erbfalls mit zwei Kindern)
Keine Spendenabzugsfähigkeit für Zustiftungen
Unser Beratungsansatz:
Wir zeigen Chancen auf, warnen aber auch vor Fehlvorstellungen. Eine Stiftung ist kein reines Steuersparmodell. Die steuerlichen Vorteile müssen gegen den dauerhaften Vermögensverzicht und die eingeschränkte Verfügungsgewalt abgewogen werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer erwägt, sein Betriebsvermögen in eine Familienstiftung einzubringen, um die Erbschaftsteuer zu vermeiden. Tatsächlich wird die Steuer nur vermieden, wenn die Begünstigungsvoraussetzungen erfüllt sind. . Hier ist eine sorgfältige Planung erforderlich, um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Stiftungsvermögen, Kapitalerhaltung & Stiftungsaufsicht
Das Stiftungsvermögen bildet die wirtschaftliche Grundlage jeder Stiftung. Das Stiftungsgesetz und das BGB schreiben vor, dass das Grundstockvermögen grundsätzlich ungeschmälert erhalten bleiben muss (§ 83c Abs. 1 S. 2 BGB n.F.). Nur die Erträge dürfen zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.
Herausforderungen bei der Vermögensanlage:
Seit 2015 und verschärft seit 2020 stellt die Niedrigzinsphase Stiftungen vor erhebliche Probleme:
Klassische Anlagen in Staatsanleihen erwirtschaften kaum noch Erträge
Höhere Risiken bei alternativen Anlagen (Aktien, Immobilien, Beteiligungen)
Balance zwischen Kapitalerhalt und Ertragsgenerierung
Unsere Unterstützung umfasst:
Erstellung von Anlagerichtlinien in der Satzung
Beratung zur Diversifikation des Stiftungsvermögens
Prüfung der Zulässigkeit von Vermögensumschichtungen (die Reform erlaubt Umschichtungen, solange das Grundstockvermögen als Ganzes erhalten bleibt)
Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht bei wesentlichen Anlageentscheidungen
Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht:
Die Stiftungsaufsicht überwacht die ordnungsgemäße Erfüllung des Stiftungszwecks. Wir unterstützen bei:
Regelmäßiger Berichterstattung und Rechnungslegung
Beantragung von Satzungsänderungen
Zweckanpassungen bei veränderten Umständen
Zusammenlegung oder Zulegung von Stiftungen
Auflösung, wenn der Zweck endgültig nicht mehr erfüllbar ist (§ 87 BGB n.F.)
Rechtliche und praktische Herausforderungen im Stiftungsrecht
Stiftungen sind auf Dauer – oft auf Ewigkeit – angelegt. Fehlerhafte Strukturen lassen sich nach Anerkennung nur schwer korrigieren. Deshalb ist eine vorausschauende Gestaltung in der Gründungsphase entscheidend.
Häufige Herausforderungen in unserer Beratungspraxis:
Unklare Zweckbestimmung: Zu vage formulierte Stiftungszwecke führen zu Auslegungsproblemen und Konflikten
Fehlende Nachfolgeregelungen: Wenn die Satzung keine klaren Regeln für die Besetzung von Organpositionen enthält, entstehen Vakuen
Konflikte in Stiftungsfamilien: Bei Familienstiftungen kollidieren persönliche Interessen mit dem Stiftungszweck
Niedrigzinsphase: Stiftungen können ihren Zweck nicht erfüllen, weil die Erträge fehlen
Strengere Anforderungen der Finanzverwaltung: Die Prüfung der Gemeinnützigkeit hat sich erheblich verschärft
Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine vor 20 Jahren gegründete gemeinnützige Stiftung fördert „kulturelle Aktivitäten im Rheinland”. Die Formulierung ist so weit gefasst, dass Vorstand und Kuratorium unterschiedliche Vorstellungen entwickeln. Der eine möchte Konzerte fördern, der andere Denkmalpflege. Die Satzung bietet keine Orientierung, ein Streit entsteht. Wir hätten in der Gründungsphase eine präzisere Formulierung empfohlen und Schlichtungsklauseln für genau solche Fälle implementiert.
Unsere präventiven Maßnahmen:
Präzise Satzungsformulierung mit klaren Governance-Regeln
Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Schlichtungsklauseln für Meinungsverschiedenheiten
Klare Vergütungsmodelle, um Streit zu vermeiden
Regelmäßige Überprüfung der Stiftungsstrukturen
Häufige Fragen an den Anwalt für Stiftungsrecht (FAQ)
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Ob Sie eine Stiftungsgründung planen, eine Satzungsänderung benötigen oder einen Konflikt im Stiftungsvorstand lösen möchten: Wir stehen Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme geben wir in der Regel nach einem Erstgespräch eine erste Einschätzung und ein transparentes Kostenangebot ab, bevor ein Mandat zustande kommt. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie vertraulich.
Stiftungen sind auf Dauer angelegt und genau so verstehen wir auch die Beziehung zu unseren Mandanten. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Gründung, sondern über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Verlässlichkeit, Diskretion und fachliche Tiefe sind für uns selbstverständlich.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
