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Anwalt für Pflichtteil in Frankfurt und bundesweit

Dr. Daniel Elias Serbu

Dr. Daniel Elias Serbu

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht

slash Erbrecht
slash Erbschaftsteuerrecht
slash Nachfolgeplanung
slash Familienrecht
iconserbu@sherbpartner.de

Wurden Sie als Nachkomme vom Erblasser enterbt oder sind Sie überzeugt, dass Sie weniger als Ihren gesetzlichen Mindestanteil aus dem Erbe erhalten sollen?

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen gesetzlich garantierten Anspruch auf den Pflichtteil – unabhängig vom Willen des Erblassers. Doch die Durchsetzung dieses Anspruchs scheitert in der Praxis häufig an der Verweigerung von Auskünften, zu niedrigen Nachlassbewertungen oder drohender Verjährung.

Als Fachanwalt für Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteil kennen wir die typischen Konfliktfelder im Pflichtteilsrecht und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch, außergerichtlich oder vor Gericht. Von der ersten Nachlassanalyse über die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen bis zur Pflichtteilsklage: Mit der richtigen Strategie und uns als erfahrenem Rechtsbeistand erreichen Sie die vollständige Auszahlung des Pflichtteils.


Unsere Leistungen im Pflichtteilsrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihren Pflichtteilsanspruch. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Prüfung und Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs – Ermittlung der Pflichtteilsquote und der Höhe des Pflichtteils auf Basis des Nachlasswertes

  • Pflichtteilsansprüche bei Unternehmen und Holding-Strukturen – Gerade bei Pflichtteilsverfahren, in denen es um Unternehmen oder komplexe Gesellschafts- oder Holding-Strukturen geht, kann unsere langjährige Expertise den Unterschied ausmachen

  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen – Einforderung vollständiger Nachlassverzeichnisse, notarieller Bestandsaufnahmen und eidesstattlicher Versicherungen

  • Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen – Berücksichtigung von Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers innerhalb der 10-Jahres-Frist

  • Außergerichtliche Verhandlungen – Strategische Kommunikation mit Erben und der Erbengemeinschaft zur schnellen Einigung

  • Pflichtteilsklage und Stufenklage – Gerichtliche Durchsetzung bei Verweigerung der Zahlung

  • Abwehr unberechtigter Pflichtteilsforderungen – Vertretung von Erben gegen überhöhte oder unbegründete Ansprüche

  • Beratung bei Berliner Testament und Pflichtteilsstrafklausel – Analyse der erbrechtlichen Situation und Handlungsoptionen

Wann sollten Sie einen Anwalt für Ihren Pflichtteil hinzuziehen?

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht lohnt sich in vielen Situationen, in der Sie als Pflichtteilsberechtigter Ihre Ansprüche geltend machen möchten. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

Rechtssicherheit bei der Berechnung

Die korrekte Ermittlung der Höhe des Nachlasses und Ihrer Pflichtteilsquote erfordert Fachwissen. Ein Anwalt stellt sicher, dass Sie die Hälfte des gesetzlichen Erbteils tatsächlich erhalten, ohne versteckte Abzüge oder übersehene Vermögenswerte.

Durchsetzungsstärke bei Auskunftsverweigerung

Erben sind gesetzlich verpflichtet, umfassend über den Nachlass zu informieren. Verweigern sie Auskünfte oder verschweigen Schenkungen, kann Ihr Anwalt ein notarielles Nachlassverzeichnis einfordern und die eidesstattliche Versicherung durchsetzen.

Vermeidung von Verjährung

Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren zum Kalenderjahresende ab Kenntnis. Ein erfahrener Anwalt ergreift rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen und schützt Ihre Ansprüche vor dem Erlöschen.

Prozessvertretung bei Anwaltszwang

Bei Streitwerten über 5.000 Euro – die Regel bei Pflichtteilsansprüchen – ist das Landgericht zuständig. Dort besteht Anwaltszwang: Ohne anwaltliche Vertretung können Sie Ihre Klage nicht einreichen.

Emotionale Entlastung

Pflichtteilsstreitigkeiten sind oft von Familienkonflikten geprägt. Ein Anwalt übernimmt die sachliche Kommunikation und bewahrt Sie vor rechtlichen Fehlern durch unüberlegte Reaktionen.

Darum sind Sie bei uns richtig

Bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs kommt es auf Erfahrung, Expertise und strategisches Fingerspitzengefühl an. Diese Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht – Fundiertes Fachwissen im Pflichtteilsrecht und jahrelange Erfahrung mit komplexen Erbfällen sind die Grundlage für Ihre bestmögliche Beratung und Vertretung

  • Transparente Honorargestaltung – Sie kennen von Anfang an Ihr Kostenrisiko und Ihre Optionen

  • Zusätzliche Spezialisierung im Steuerrecht – Unsere Kanzlei vereint spezialisierte Expertise im Erbrecht und Steuerrecht, dadurch können wir für Sie zusätzlich zur Durchsetzung Ihrer Rechte auch steuerliche Vorteile bei der Erbschaft für Sie geltend machen und Ihre Abgabenlast minimieren

  • Schnelle Bearbeitung und persönliche Beratung – Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Beratung und kümmern uns schnell und unbürokratisch um Ihr Anliegen

  • Lokale Erfahrung und Expertise im Raum Frankfurt & Berlin – Wir beraten und vertreten Sie gerne bundesweit, aufgrund unserer Kanzleisitze sind wir insbesondere im Raum Frankfurt a. M. und Berlin mit den lokalen Gegebenheiten an den Amts- und Landgerichten bestmöglich vertraut

  • Expertise im Umgang mit Unternehmensnachfolgeregelungen – Wir sind unter anderem spezialisiert auf die Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen, die Unternehmensbeteiligungen und komplexe Holding-Strukturen betreffen, um eine optimale Durchsetzung Ihrer Rechte sicherzustellen.

Grundlagen zum Pflichtteil

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für bestimmte nahe Angehörige des Verstorbenen. Er greift, wenn diese Personen durch Testament oder Erbvertrag ganz oder teilweise von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Rechtliche Grundlage sind die §§ 2303 ff. BGB. Der Pflichtteil dient dem Schutz von Kindern, Ehegatten und Eltern vor willkürlicher Enterbung und ist verfassungsrechtlich durch Art. 14 GG (Erbrechtsgarantie) und Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) abgesichert.

Wichtig zu verstehen: Der Pflichtteil ist kein Erbteil. Pflichtteilsberechtigte werden nicht Teil der Erbengemeinschaft und haben keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände. Der Pflichtteil ist vielmehr ein schuldrechtlicher Zahlungsanspruch in Geld gegen die Erben.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur:

  1. Abkömmlinge des Erblassers – Kinder, Enkel und Urenkel in gerader absteigender Linie. Entferntere Abkömmlinge sind allerdings ausgeschlossen, solange ein näherer Abkömmling existiert (z. B. kein Pflichtteil für Enkel, wenn deren Vater noch lebt)
  2. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner des Erblassers
  3. Eltern des Erblassers – jedoch nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister, Großeltern, Onkel, Tanten oder unverheiratete Lebenspartner des Verstorbenen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung der gesetzlichen Erbquote ohne Testament
  2. Berechnung der Hälfte dieser Quote als Pflichtteilsquote
  3. Anwendung der Quote auf den Nettonachlasswert (Aktiva minus Passiva)

Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Er hat eines der Kinder im Testament vollständig enterbt. Die gesetzliche Erbquote dieses Kindes wäre 1/4 des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt somit 1/8. Bei einem Nachlasswert von 400.000 Euro entspricht dies 50.000 Euro.

Wie wird der Pflichtteil durchgesetzt?

Der Pflichtteilsanspruch wird nicht automatisch erfüllt. Das Nachlassgericht kümmert sich nicht um die Auszahlung – Sie müssen Ihren Anspruch aktiv geltend machen.

Schritt 1: Auskunftsanspruch
Zunächst fordern Sie den Erben zur Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses auf. Der Erbe muss ein Nachlassverzeichnis erstellen. Sie können auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.

Schritt 2: Wertermittlung
Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder wertvollen Gegenständen haben Sie Anspruch auf Wertermittlung durch Sachverständige.

Schritt 3: Zahlungsaufforderung
Nach Klärung des Nachlasswertes beziffern Sie Ihre Forderung konkret und setzen dem Erben eine Zahlungsfrist.

Schritt 4: Gerichtliche Durchsetzung
Verweigert der Erbe die Zahlung, können Sie den Pflichtteil einklagen. Bei Streitwerten über 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig, dort besteht Anwaltszwang.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, um den Nachlass zu verkleinern? Dann kommen Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB in Betracht. Der für den Pflichtteilsergänzungsanspruch relevante Wert der Schenkungen wird allerdings pro Jahr ab Schenkung um 10% reduziert, so dass in der Regel Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, den Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht erhöhen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise bei Schenkungen zwischen Ehegatten oder bei Vorbehalt eines Nießbrauchs.

Diese Ergänzungsansprüche erfordern detaillierte Nachforschungen und komplexe Berechnungen. Als spezialisierte Rechtsanwälte helfen wir Ihnen, alle relevanten Schenkungen aufzudecken und korrekt zu bewerten.

Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteilsanwalt

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung

Lassen Sie sich nicht um Ihren Pflichtteil bringen! Wir prüfen Ihren Pflichtteilsanspruch und beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, berechnen Ihre voraussichtliche Pflichtteilsquote und entwickeln eine Strategie für die erfolgreiche Durchsetzung.

Als Fachanwalt für Erbrecht mit Sitzen in Frankfurt a. M. und Berlin unterstützen wir Sie bundesweit in allen Belangen des Erb- und Pflichtteilsrechts. Kontaktieren Sie uns gerne direkt für ein Erstgespräch.

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