Logo

Anwalt Selbstanzeige: Ihr Weg zurück in die Steuerehrlichkeit

Dr. Deniz Hoffmann

Dr. Deniz Hoffmann

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

slash Vermögens- und Unternehmensnachfolge
slash Stiftungsrecht
slash Selbstanzeigenberatung
slash Steuerstreit
iconhoffmann@sherbpartner.de

Haben Sie als Privatperson, Unternehmer oder Geschäftsführer in der Vergangenheit Steuerangaben falsch oder nicht vollständig erklärt? Dann befinden Sie sich in einer Situation, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Als spezialisierte Kanzlei für Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Selbstanzeige beraten wir Sie von unseren Sitzen in Frankfurt am Main sowie Berlin bundesweit und bereiten Ihre Selbstanzeige rechtssicher vor.

Bei rechtzeitiger und vollständiger Selbstanzeige nach § 371 AO können wir die Chancen auf Straffreiheit für Sie maximieren. Wir bieten Ihnen kurzfristige Beratungstermine, wahlweise telefonisch oder per Videokonferenz, und behandeln Ihren Fall selbstverständlich mit höchster Diskretion.


Unsere Leistungen mit Schwerpunkt Selbstanzeige

  • Erste Einschätzung und Risikoanalyse – Wir prüfen Ihre Situation und bewerten die Chancen einer wirksamen Selbstanzeige

  • Vollständige Sachverhaltsaufklärung – Systematische Erfassung aller relevanten Einkünfte, Konten und Steuerarten

  • Erstellung der Selbstanzeige – Rechtssichere Formulierung mit präziser Aufschlüsselung nach Jahren und Steuerarten

  • Korrektur bisheriger Steuererklärungen – Nachträgliche Berichtigung und Ergänzung unvollständiger Angaben

  • Einreichung beim Finanzamt – Fristgerechte Abgabe bei der zuständigen Finanzbehörde

  • Verhandlung mit Finanzbehörden – Abstimmung zu Nachzahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten

  • Beratung zu Folgen und Konsequenzen – Einschätzung berufsrechtlicher und persönlicher Risiken

Was ist eine Selbstanzeige und warum ist ein Anwalt dafür so wichtig?

Die Selbstanzeige ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, der im deutschen Steuerstrafrecht verankert ist. Konkret ermöglicht § 371 Abs. 1 AO Steuerpflichtigen, die eine vollendete Steuerhinterziehung begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu erlangen.

Durch eine wirksame Selbstanzeige werden frühere falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben gegenüber dem Finanzamt korrigiert. Dies kann beispielsweise Einkommensteuer-Erklärungen betreffen, bei denen Einkünfte nicht vollständig erklärt wurden.

Die strafbefreiende Wirkung tritt allerdings nur ein, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vollständigkeit – Alle unrichtigen oder fehlenden Angaben einer Steuerart müssen offengelegt werden

  • Richtigkeit – Alle steuerlich relevanten Tatsachen müssen korrekt dargelegt werden

  • Rechtzeitigkeit – Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor ein Sperrgrund eintritt

  • Nachzahlung – Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen fristgerecht gezahlt werden

Als Rechtsanwalt übernehmen wir dabei folgende Aufgaben:

  • Analyse Ihrer steuerlichen Ausgangslage anhand aller verfügbaren Unterlagen

  • Prüfung der Risiken und möglicher Sperrgründe

  • Kommunikation mit dem Finanzamt und gegebenenfalls der Steuerfahndung

  • Formulierung einer rechtssicheren Selbstanzeige

Wir arbeiten im Team spezialisierter Fachanwälte für Steuerrecht, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Typische Anlässe für die Selbstanzeige beim Finanzamt

Die häufigsten Auslöser in unserer Praxis:

  • Nicht erklärte Kapitalerträge aus Auslandsdepots – Beispielsweise Zinsen und Dividenden aus Konten in der Schweiz, Luxemburg, Singapur oder in der Türkei

  • Nicht versteuerte Mieteinnahmen – Immobilieneigentümer, die Einnahmen seit 2015 nicht vollständig erklärt haben

  • Bargeschäfte ohne vollständige Kassenführung – Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler mit lückenhafter Dokumentation

  • Nicht erklärte Nebeneinkünfte – Freiberufliche Tätigkeiten oder Provisionen, die dem Finanzamt verschwiegen wurden

  • Erbschaften und Schenkungen – Vermögensübertragungen innerhalb der Familie, die nie angezeigt wurden

Das Entdeckungsrisiko hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht:

  • Seit 2017 gilt der automatische internationale Informationsaustausch (CRS) – Kontodaten aus über 100 Ländern werden an deutsche Steuerbehörden übermittelt

  • Elektronische Kontrollmitteilungen ermöglichen systematische Abgleiche

  • Digitale Betriebsprüfungen decken Unstimmigkeiten schneller auf

Auch interne Konflikte können zum Problem werden: Ehemalige Buchhalter, Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder Ex-Partner kennen oft Details und können bei einem Streit zur Steuerfahndung gehen. Viele Mandanten werden erst nach Medienberichten über prominente Fälle auf die Risiken aufmerksam und suchen dann anwaltliche Hilfe.

Das Wichtigste: Eine Selbstanzeige ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Behörden noch nicht gegen Sie ermitteln. Je frühzeitiger Sie sich beim Verdacht der Steuerhinterziehung an uns wenden, desto besser können wir Ihnen helfen.

Für welche Steuern können wir eine Selbstanzeige vorbereiten?

Die Selbstanzeige ist nicht auf Auslandskonten beschränkt. Sie umfasst grundsätzlich alle Steuerarten, bei denen eine Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung vorliegt. Die folgende Auflistung soll lediglich beispielhaft darstellen, welche Fehler bei verschiedenen Steuerarten typischerweise auftreten.

Einkommensteuer

  • Nicht erklärte Nebeneinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

  • Verschwiegene Kapitalerträge aus in- und ausländischen Depots

  • Nicht deklarierte Mieteinnahmen in den letzten 13 Jahren

Umsatzsteuer

  • Falsche Voranmeldungen im Onlinehandel

  • Nicht erklärte Umsätze aus Bargeschäften

  • Fehlerhafte Rechnungsstellung mit unberechtigtem Vorsteuerabzug

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbH

  • Nicht erklärte Betriebseinnahmen bei Personengesellschaften

  • Manipulierte Jahresabschlüsse

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • Nicht angezeigte Geldübertragungen innerhalb der Familie

  • Verschwiegene Erbschaften aus dem Ausland

  • Immobilienschenkungen im Ausland

  • Unterbewertete Vermögensübertragungen

Weitere Steuerarten

  • Lohnsteuer bei nicht korrekt abgerechneten Mitarbeitervergütungen

  • Kapitalertragsteuer bei verschwiegenen Dividenden

  • Grunderwerbsteuer bei unterlassener Anzeige von Gesellschafterwechseln

  • Gewinne aus Kryptowährungen

Wir erfassen gemeinsam mit Ihnen systematisch alle betroffenen Steuerarten und Veranlagungszeiträume, um eine vollständige Selbstanzeige vorzubereiten.

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn strenge Voraussetzungen eingehalten werden und kein Sperrgrund nach § 371 Abs. 3 AO vorliegt. Fehler bei der Erstellung können fatale Folgen haben, statt Straffreiheit droht dann ein Strafverfahren.

Sachliches Vollständigkeitsgebot

Sie müssen sämtliche bislang nicht erklärten Einkünfte je Steuerart offenlegen. Eine partielle Offenlegung, etwa nur bis zum Punkt der drohenden Entdeckung, genügt nicht. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung vom 20. Mai 2010 klargestellt, dass taktische Teileröffnungen die strafbefreiende Wirkung ausschließen.

Beispiel: Bei verschwiegenen Mieteinnahmen müssen alle Einnahmen aller Objekte der Jahre 2016 bis 2025 erklärt werden, nicht nur einzelne Jahre oder einzelne Immobilien.

Zeitliches Vollständigkeitsgebot

Alle noch nicht verjährten Zeiträume müssen erfasst werden. In der Praxis bedeutet dies häufig die letzten zehn Kalenderjahre. Dabei gelten unterschiedliche steuer- und strafrechtliche Verjährungsregeln, die wir im Einzelfall prüfen.

Formale Anforderungen

  • Klare Zuordnung zu Steuerarten und Veranlagungsjahren

  • Nachvollziehbare Berechnung der hinterzogenen Beträge

  • Keine anonymen oder pauschalen Angaben

  • Einreichung beim zuständigen Finanzamt (nicht bei Polizei oder Staatsanwaltschaft)

Wir strukturieren alle Daten und Unterlagen – Kontoauszüge, Depotauszüge, Mietverträge, Kassenberichte – gemeinsam mit Ihnen, bevor wir die Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben.

Besonders schwere Fälle und hohe Beträge

Bei Hinterziehungsbeträgen deutlich über 25.000 Euro pro Tat kommt eine vollständige Strafbefreiung nach § 371 AO nicht mehr in Betracht. In diesen Fällen bleibt die Möglichkeit, nach § 398a AO von der Strafverfolgung abzusehen, allerdings nur gegen Zahlung eines Zuschlags von 10 bis 20 Prozent auf die hinterzogene Steuer, abhängig von der Höhe des Hinterziehungsbetrags.

Nachzahlungspflichten und finanzielle Folgen der Selbstanzeige

Straffreiheit durch eine Selbstanzeige setzt in der Regel voraus, dass Sie die hinterzogenen Steuern und alle gesetzlichen Nebenleistungen vollständig und fristgerecht nachzahlen. Die Erstattung des Schadens an den Fiskus ist damit unverzichtbarer Bestandteil.

Typische Posten, die anfallen:

  • Nachzuzahlende Steuerbeträge für alle betroffenen Jahre und Steuerarten

  • Hinterziehungszinsen von 6 Prozent pro Jahr nach § 235 AO

  • Gegebenenfalls Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung

  • Zuschläge nach § 398a AO bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat

Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen eine Liquiditätsplanung vor und sprechen bei Bedarf mit der Finanzverwaltung über Zahlungsmodalitäten. In manchen Fällen sind Ratenzahlungen oder Stundungen möglich.

Unser anwaltliches Vorgehen bei der Selbstanzeige

Wir nutzen ein strukturiertes, in der Praxis erprobtes Vorgehen, um Risiken zu minimieren.

Schritt 1: Vertrauliches Erstgespräch

Im ersten Gespräch können Sie den Sachverhalt schildern. Wir sichten Ihre bisherigen Steuererklärungen und geben eine erste Einschätzung zu Strafbarkeitsrisiken und Handlungsoptionen.

Schritt 2: Bestandsaufnahme und Unterlagensammlung

Wir erfassen systematisch alle relevanten Einkünfte, Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen und Unternehmensdaten. Diese Phase ist entscheidend für die Vollständigkeit der späteren Selbstanzeige.

Schritt 3: Rechtliche Prüfung und Strategie

Wir bewerten Verjährungsfristen, prüfen mögliche Sperrgründe und entwickeln die beste Strategie für Ihren Fall.

Schritt 4: Erstellung der Selbstanzeige

Wir formulieren Ihre Selbstanzeige rechtssicher mit genauer Aufschlüsselung nach Steuerarten und Jahren. Falls Sie bereits einen Steuerberater haben, stimmen wir uns eng mit diesem ab.

Schritt 5: Kommunikation mit Behörden

Wir reichen die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt ein, begleiten Sie bei Rückfragen und übernehmen bei Bedarf die Vertretung gegenüber Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.

Warum wir als Anwalt für Selbstanzeige an Ihrer Seite stehen sollten

Spezialisierte anwaltliche Unterstützung bei Selbstanzeigen ist unverzichtbar. Seit den Gesetzesverschärfungen ab 2015 ist die Rechtslage komplex und zahlreiche Fallstricke können eine ansonsten wirksame Selbstanzeige zunichtemachen.

Als Fachanwälte für Steuerrecht verfügen wir über umfangreiche Erfahrung mit Selbstanzeigen von Angestellten, Unternehmern und Freiberuflern. Diese Fokussierung ermöglicht uns, auch komplexe Fälle sicher zu bearbeiten.

Sie werden von uns vom ersten Moment an persönlich durch einen unserer erfahrenen Fachanwälte betreut. Unsere Honorare werden direkt transparent kommuniziert. Wir beraten Sie gerne bundesweit von unseren Kanzleisitzen in Frankfurt a. M. und Berlin aus, wo wir zusätzlich langjährige Expertise im Umgang mit den lokalen Gerichten und Behörden besitzen.

Häufige Fragen zur anwaltlich begleiteten Selbstanzeige

Lassen Sie jetzt diskret Ihre Optionen prüfen

Je früher Sie beim Verdacht der Steuerhinterziehung handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Vermeidung negativer Konsequenzen. Jedes Zuwarten erhöht das Risiko, dass ein Sperrgrund eintritt, etwa durch eine Prüfungsanordnung, eine Anfrage des Finanzamts oder den Beginn von Ermittlungen. Dann ist die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige verloren.

Wir bieten Ihnen auf Wunsch kurzfristig ein vertrauliches Erstgespräch an, telefonisch oder per Videokonferenz. Dabei skizzieren wir die weitere Vorgehensweise und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens und sind für Rückfragen jederzeit ansprechbar. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und machen Sie den ersten Schritt zurück in die Steuerehrlichkeit.

Relevante Beratungsfelder aus diesem Bereich