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Anwalt für Ihr Testament in Frankfurt und bundesweit

Dr. Daniel Elias Serbu

Dr. Daniel Elias Serbu

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht

slash Erbrecht
slash Erbschaftsteuerrecht
slash Nachfolgeplanung
slash Familienrecht
iconserbu@sherbpartner.de

Rund 20 Prozent aller privat erstellten Testamente sind aufgrund von Formfehlern ungültig. Ein fehlende Unterschrift, eine maschinelle Erstellung statt Handschrift oder unklare Formulierungen: Solche vermeintlichen Kleinigkeiten führen dazu, dass der letzte Wille des Erblassers nicht anerkannt wird. Die Folge: Die gesetzliche Erbfolge greift und Ihr Vermögen wird möglicherweise nicht so verteilt, wie Sie es gewünscht haben.

Als Anwalt mit Schwerpunkt Testament unterstützen wir Sie dabei, Ihren Nachlass Ihren Wünschen entsprechend mit einem Testament zu regeln. Wir verfügen dabei über langjährige Expertise bei allen Arten von Testamentsgestaltungen inkl. Unternehmensnachfolgeregelungen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir vertreten Mandanten sowohl an unseren Kanzleistandorten in Frankfurt a. M. und Berlin als auch bundesweit.


Unsere Leistungen beim Verfassen eines Testaments

Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Erstellung Ihres Testaments, um Ihre Wünsche rechtssicher und klar umzusetzen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Rechtssichere Testamentserstellung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechungen entspricht, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

  • Vermeidung von Formfehlern und Unklarheiten: Durch präzise Formulierungen und sorgfältige Prüfung stellen wir sicher, dass Ihr letzter Wille eindeutig und verbindlich festgehalten wird.

  • Steueroptimierte Nachlassgestaltung: Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen, Erbschaftsteuerlasten durch geschickte Gestaltung zu minimieren und Freibeträge optimal zu nutzen.

  • Schutz vor Erbstreitigkeiten: Wir entwickeln klare Regelungen und Vermächtnisse, die das Risiko von Streitigkeiten unter Erben deutlich reduzieren.

  • Nachfolgeregelung für Unternehmen: Bei der Vererbung von Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen entwickeln wir maßgeschneiderte Testamentsgestaltungen für eine bestmögliche Unternehmensnachfolge in Ihrem Sinn. Dabei berücksichtigen wir steuerliche Aspekte, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten unter Gesellschaftern sowie die Sicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens.

  • Individuelle Beratung: Ob komplexe Familienverhältnisse, Unternehmensnachfolge oder besondere Erbregelungen – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Situation abgestimmt sind.

Mit unserer Unterstützung erhalten Sie ein Testament, das Ihre Vermögenswerte und Ihre Erben bestmöglich schützt und Ihren letzten Willen zuverlässig umsetzt.

Darum sollten Sie sich für Ihr Testament an einen Fachmann wenden

Ohne gültiges Testament bestimmt das Gesetz, wer Ihre Erben sind. Kinder und Ehepartner stehen in der ersten Ordnung, doch die Verteilung entspricht selten den individuellen Vorstellungen. Patchwork-Familien, unverheiratete Partner oder Unternehmer mit Nachfolgeregelungen stehen vor besonderen Herausforderungen, die das Gesetz nicht berücksichtigt.

Als Fachanwalt für Erbrecht bieten wir neben der Formprüfung Ihres Testaments die Möglichkeit, Ihre Vermögensverhältnisse zu analysieren und Ihren Nachlass Ihren Wünschen gemäß bestmöglich zu strukturieren und Ihren Erben gleichzeitig maximale Steuervorteile zu sichern. Insbesondere bei der Vererbung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen kann dies entscheidend sein, um Ihren Willen zuverlässig durchzusetzen und wichtige Assets zu schützen.

Unsere professionelle Rechtsberatung macht den Unterschied zwischen einem rechtssicheren Testament und jahrelangen Auseinandersetzungen unter Angehörigen.

Ein weiterer wichtiger Vorteil der Beratung durch einen erfahrenen Anwalt mit Schwerpunkt Testament ist die Möglichkeit der steuerlichen Optimierung Ihrer Nachlassregelung. Erbrechtliche Vorgaben und Steuerrecht sind eng miteinander verknüpft, weshalb eine geschickte Gestaltung des Testaments erheblich dazu beitragen kann, Erbschaftsteuerlasten zu minimieren.

Was unsere Kanzlei auszeichnet

Die Wahl des richtigen Ansprechpartners für Ihr Testament entscheidet über die Qualität der Beratung und die Rechtssicherheit Ihrer letztwilligen Verfügung.

  • Langjährige Spezialisierung auf Erbrecht und Testamentsgestaltung – Als Fachanwalt für Erbrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Errichtung von Testamenten für unterschiedlichste Vermögensverhältnisse

  • Umfassende Beratung zu allen Testamentsarten – Ob Einzeltestament, Berliner Testament für Ehepartner, Sylter Testament, Behindertentestament oder Unternehmertestament mit Regelungen zur Unternehmensnachfolge: Wir kennen die Besonderheiten jeder Form

  • Besondere lokale Expertise in Berlin und Frankfurt – Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Kenntnisse der regionalen Besonderheiten und Rechtsprechung in den wichtigen Wirtschaftsstandorten Berlin und Frankfurt. Wir sind hier mit den örtlichen Nachlassgerichten bestens vertraut. Dadurch können wir Ihre testamentarischen Anliegen passgenau auf die lokalen Gegebenheiten und Gerichtsverfahren abstimmen.

  • Zusätzliche Spezialisierung im Steuerrecht – Als zusätzlich spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht beraten wir Sie kompetent bei der steueroptimalen Gestaltung Ihres Testaments. So helfen wir Ihnen, Erbschaftsteuerlasten zu minimieren und steuerliche Fallstricke zu vermeiden, um Ihr Vermögen bestmöglich zu sichern.

  • Transparente Honorargestaltung und faire Preise – Sie erhalten vor Beginn der Arbeit einen klaren Kostenvoranschlag ohne versteckte Gebühren

  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Juristen – Als Mandant erhalten Sie einen festen Fachmann als Ansprechpartner, der alle Angelegenheiten rund um das Testament betreut

Grundlagen der Testamentsgestaltung

Ein Testament ist ein zentrales Instrument, um den letzten Willen des Erblassers rechtsverbindlich festzulegen und die Vermögensnachfolge nach dem Tod zu regeln. Dabei gilt es, einige grundlegende Aspekte zu beachten, um die Wirksamkeit und Rechtssicherheit des Testaments zu gewährleisten.

Einhaltung aller Formvorschriften

Zunächst muss das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, sofern es sich nicht um ein notarielles Testament handelt. Die eigenhändige Errichtung erfordert, dass der Erblasser das Testament vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versieht und eigenhändig unterschreibt. Diese Formvorschriften sind zwingend, um die Gültigkeit sicherzustellen.

Darüber hinaus ist die Testierfähigkeit des Erblassers eine wesentliche Voraussetzung. Der Erblasser muss im Zeitpunkt der Testamentserrichtung geistig in der Lage sein, die Bedeutung seiner Verfügung zu erfassen und entsprechend zu handeln. Andernfalls kann das Testament angefochten oder für unwirksam erklärt werden.

Klarheit der Formulierungen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die klare und eindeutige Formulierung der Erbeinsetzungen und Vermächtnisse. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können zu Auslegungsproblemen führen und im schlimmsten Fall Erbstreitigkeiten provozieren. Deshalb empfiehlt sich eine fachkundige Beratung, um Fehler zu vermeiden und den letzten Willen präzise umzusetzen.

Zudem bietet das Erbrecht verschiedene Testamentsarten, wie das Einzeltestament, oder das gemeinschaftliche Ehegattentestament, die jeweils unterschiedliche rechtliche Wirkungen und Bindungen mit sich bringen. Daneben kommt auch die Errichtung eines Erbvertrags in Betracht. Die Wahl der passenden Testamentsform sollte daher individuell auf die persönliche Situation und die familiären Verhältnisse abgestimmt werden.

Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen

Nicht zuletzt ist die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen wichtig. Pflichtteilsberechtigte, wie Kinder oder Ehepartner, können unter bestimmten Umständen einen Mindestanteil am Nachlass verlangen, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Eine vorausschauende Gestaltung kann helfen, Pflichtteilsstreitigkeiten zu vermeiden.

Besonderheiten bei Testamentsregelungen zur Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge stellt besondere Anforderungen an die Gestaltung eines Testaments. Im Gegensatz zur regulären Vermögensweitergabe müssen hier oft komplexe betriebliche Strukturen, Gesellschafterverhältnisse und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie dabei, eine maßgeschneiderte Nachfolgeregelung zu entwickeln, die den Fortbestand Ihres Unternehmens sichert und gleichzeitig Erbstreitigkeiten unter den Erben oder Gesellschaftern vermeidet.

Wichtig ist, dass im Testament klare Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen oder Betriebsvermögen getroffen werden. Dabei sollten auch mögliche Pflichtteilsansprüche bedacht werden, um finanzielle Belastungen für das Unternehmen zu verhindern. Häufig werden in Unternehmertestamenten auch Teilungsanordnungen oder Vor- und Nacherbschaften eingesetzt, um die Nachfolge optimal zu steuern.

Darüber hinaus spielt die steuerliche Optimierung eine entscheidende Rolle: Durch geschickte testamentarische Gestaltung können Erbschaftsteuerlasten reduziert und Freibeträge optimal genutzt werden. Die enge Verzahnung von erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zeichnet uns als auch auf das Steuerrecht spezialisierte Fachanwälte bei der Findung von Unternehmensnachfolgeregelungen besonders aus.

Zum Rechtsanwalt oder Notar bei der Testamentserstellung?

Bei der Erstellung eines Testaments spielen sowohl Rechtsanwälte als auch Notare wichtige Rollen, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Aufgabenbereichen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie umfassend zu Ihren individuellen Wünschen, den rechtlichen Möglichkeiten und den steuerlichen Auswirkungen Ihrer Nachlassregelung.

Er unterstützt Sie dabei, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher zu formulieren, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Zudem kann ein Rechtsanwalt Sie bei der Auslegung bestehender Testamente unterstützen und Ihnen bei Konflikten oder Anfechtungen beistehen. Die Beratungsgespräche beim Anwalt sind flexibel und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Der Notar hingegen ist vor allem für die formelle Beurkundung von Testamenten zuständig. Ein notarielles Testament wird vom Notar aufgenommen, offiziell beurkundet und anschließend im Zentralen Testamentsregister hinterlegt, was eine sichere Aufbewahrung und schnelle Auffindbarkeit im Erbfall gewährleistet.

Die notarielle Beurkundung verleiht dem Testament besondere Rechtssicherheit und reduziert das Risiko von Formfehlern. Allerdings liegt der Schwerpunkt der Notartätigkeit weniger in der individuellen Rechtsberatung, sondern in der Gewährleistung der formalen Wirksamkeit und Dokumentation.

Viele Mandanten profitieren von einer Kombination beider Dienste: Die umfassende und individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Erbrecht sowie die formale Beurkundung durch einen Notar. So wird sichergestellt, dass Ihr Testament sowohl inhaltlich als auch formell optimal gestaltet ist und Ihr letzter Wille bestmöglich umgesetzt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Vereinbaren Sie noch heute Ihre Erstberatung

Solange Sie kein rechtssicheres Testament verfassen, besteht die Chance, dass die gesetzliche Erbfolge Ihren Willen ersetzen könnte und Ihr letzter Wille damit nicht hinreichend bedacht wird. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um Ihren Nachlass, um Ihren Nachkommen bestmöglich entgegenzukommen und den Fortbestand Ihres Lebenswerks nach Ihren Wünschen zu sichern.

Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht stehen wir Ihnen an unseren Kanzleistandorten in Frankfurt am Main, Berlin sowie bundesweit kurzfristig zur Verfügung.

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