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Immobilien & Erbe – Beratung für Erblasser und Erben in Frankfurt & bundesweit

Dr. Daniel Elias Serbu

Dr. Daniel Elias Serbu

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht

slash Erbrecht
slash Erbschaftsteuerrecht
slash Nachfolgeplanung
slash Familienrecht
iconserbu@sherbpartner.de

Eine Immobilie im Erbfall wirft oft komplexe Fragen auf. Das gilt für Erben, die nach einem Todesfall plötzlich entscheiden müssen, wie sie mit Haus, Wohnung, Grundstück oder Mehrfamilienhaus umgehen. Es gilt aber ebenso für Immobilieneigentümer, die frühzeitig regeln möchten, wie ihr Vermögen später auf die nächste Generation übergeht.

Unsere Boutique-Kanzlei in Frankfurt berät Sie bei allen Fragen rund um Erbschaft, Immobilienvermögen, Vermögensnachfolge und Erbschaftsteuer. Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht verbinden wir erbrechtliche Gestaltung mit steuerlicher Strategie.

Wir beraten und vertreten Mandanten in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Ob Sie eine Immobilie geerbt haben, Teil einer Erbengemeinschaft sind, Pflichtteilsansprüche im Raum stehen oder Sie Ihr Vermächtnis noch zu Lebzeiten regeln möchten: Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und teure Fehler zu vermeiden.


Beratung für Erben und Erblasser: zwei Perspektiven, ein Ziel

Bei Immobilien und Erbschaft gibt es zwei typische Ausgangssituationen.

Sie haben bereits geerbt. Dann geht es meist um schnelle Orientierung: Welche Fristen gelten? Welche Steuer kann entstehen? Was passiert mit der Immobilie? Wie verhalte ich mich gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Finanzamt, Nachlassgericht und Grundbuchamt?

Oder Sie möchten Ihre Nachfolge rechtzeitig planen. Dann stehen andere Fragen im Vordergrund: Soll die Immobilie später im Erbfall übertragen werden? Ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll? Wie lassen sich Freibeträge nutzen? Wie sichern Sie sich Wohnrecht, Nießbrauch oder Einfluss auf die Immobilie? Wie vermeiden Sie Streit zwischen Kindern oder anderen Erben? Wie kann Immobilienvermögen steuerlich klug und rechtssicher auf die nächste Generation übergehen?

Beide Situationen hängen eng zusammen. Viele Konflikte nach dem Erbfall entstehen, weil zu Lebzeiten keine klare Gestaltung erfolgt ist. Umgekehrt zeigt sich nach einem Erbfall oft, welche Regelungen besser vorbereitet worden wären. Egal, in welcher Situation Sie sich befinden: Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie bestmögliche Lösung zu erzielen.

Unsere Leistungen bei Erbschaft, Immobilien und Vermögensnachfolge

Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Immobilien im Nachlass und die Übertragung von Immobilienvermögen. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung Ihrer erbrechtlichen und steuerlichen Ausgangslage bei geerbten Immobilien, Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen, Pflichtteilsrechten, Immobilienwerten und Steuerfragen

  • Beratung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, zu Nachlassverbindlichkeiten, Grundbuchbelastungen, Darlehen, Haftungsrisiken und steuerlichen Folgen

  • Gestaltung der Immobiliennachfolge durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Wohnrecht, Nießbrauch und Rückforderungsrechte

  • Prüfung von Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Freibeträgen, Steuerbefreiungen, Immobilienbewertung, Nachlassverbindlichkeiten und Möglichkeiten zur steuerlich sinnvollen Gestaltung

  • Beratung und Vertretung in Erbengemeinschaften bei Nutzung, Vermietung, Verkauf, Auszahlung einzelner Miterben, Auseinandersetzung und drohender Teilungsversteigerung

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Prüfung von Pflichtteilsergänzung, lebzeitigen Schenkungen, Auskunftsansprüchen und Nachlassverzeichnissen

  • Rechtliche und steuerliche Begleitung beim Verkauf, bei der Vermietung, Selbstnutzung, Übertragung oder Aufteilung geerbter Immobilien

  • Unterstützung bei Erbschein, Grundbuchberichtigung, Nachlassabwicklung, steuerlichen Anzeigen und Korrespondenz mit Nachlassgericht, Finanzamt, Behörden und weiteren Beteiligten

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten sowie bundesweite Beratung bei anspruchsvollen Erbschafts- und Nachfolgefragen mit Immobilienbezug

  • Kaufvertragsprüfung bei Immobilienübertragungen und -verkäufen für Erben und Erblasser, um rechtliche und steuerliche Risiken zu identifizieren und Sie bis zum Abschluss zu begleiten

Warum unsere Boutique-Kanzlei?

Bei Immobilienerbschaften und Immobiliennachfolge treffen Erbrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht, Familieninteressen, Vermögensplanung und ggf. auch Unternehmensnachfolgeregelungen aufeinander. Genau deshalb reicht es oft nicht, nur eine einzelne Frage isoliert zu beantworten.

Unsere Kanzlei ist bewusst als Boutique-Kanzlei aufgestellt. Das bedeutet: Wir konzentrieren uns auf ausgewählte Rechtsgebiete, in denen wir besonders spezialisiert beraten. Bei Erbschaftsangelegenheiten mit Immobilien profitieren Sie von der Verbindung aus Fachanwaltskompetenz im Erbrecht und Steuerrecht.

Wir betrachten Ihren Fall ganzheitlich:

  • erbrechtliche Ausgangslage

  • steuerliche Risiken und Gestaltungsspielräume

  • Bewertung und wirtschaftliche Bedeutung der Immobilie

  • familiäre Konfliktlage

  • Pflichtteilsrechte und Ansprüche weiterer Beteiligter

  • Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten

  • Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche

  • sinnvolle Strategie für Verkauf, Vermietung, Übertragung oder Selbstnutzung

  • außergerichtliche und gerichtliche Handlungsoptionen

Sie erhalten von uns keine abstrakte Standardauskunft, sondern eine klare Einschätzung, welche Optionen Sie haben, welche Risiken bestehen und welche Vorgehensweise in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Unsere Beratung ist persönlich, spezialisiert und strategisch. Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Fall gründlich zu verstehen, und entwickeln eine Lösung, die rechtlich belastbar, steuerlich durchdacht und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Immobilie geerbt: Was jetzt wichtig ist

Eine geerbte Immobilie ist selten nur ein Vermögenswert. Oft hängen persönliche Erinnerungen, familiäre Spannungen, steuerliche Fragen und erhebliche wirtschaftliche Entscheidungen daran. Gerade deshalb ist es wichtig, nach dem Erbfall strukturiert vorzugehen und nicht vorschnell Fakten zu schaffen.

Zunächst sollte geklärt werden:

  • Sind Sie Alleinerbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter?

  • Gibt es ein Testament, einen Erbvertrag oder gilt die gesetzliche Erbfolge?

  • Gehört die Immobilie vollständig zum Nachlass oder bestehen Miteigentumsanteile?

  • Ist die Immobilie belastet, etwa durch Darlehen, Grundschulden, Wohnrechte oder Nießbrauch?

  • Muss eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

  • Wird ein Erbschein benötigt?

  • Welche Erbschaftsteuer kann entstehen?

  • Wie wird die Immobilie steuerlich bewertet?

  • Soll die Immobilie verkauft, vermietet, übertragen, aufgeteilt oder selbst genutzt werden?

Wir helfen Ihnen dabei, diese Fragen rechtlich und steuerlich sauber zu ordnen.

Immobilie vererben: Nachfolge rechtzeitig und steuerlich klug gestalten

Viele Immobilieneigentümer beschäftigen sich erst spät mit der Frage, was nach ihrem Tod mit Haus, Wohnung oder Grundstück passieren soll. Dabei lassen sich gerade bei Immobilien viele Probleme vermeiden, wenn die Nachfolge frühzeitig geregelt wird.

Ohne klare Gestaltung kann es später zu erheblichen Schwierigkeiten kommen: Mehrere Kinder werden gemeinsam Erben und geraten über Verkauf oder Nutzung der Immobilie in Streit. Pflichtteilsansprüche belasten die Nachfolge. Steuerliche Freibeträge werden nicht optimal genutzt. Eine Immobilie muss verkauft werden, obwohl sie eigentlich in der Familie bleiben sollte. Oder der überlebende Ehegatte ist nicht ausreichend abgesichert.

Wir beraten Erblasser und Immobilieneigentümer insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Wer soll die Immobilie später erhalten?

  • Soll die Immobilie durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung übertragen werden?

  • Ist eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll?

  • Wie lassen sich Pflichtteilsrisiken reduzieren?

  • Wie kann der überlebende Ehegatte abgesichert werden?

  • Wie werden Kinder fair behandelt, wenn nur eines die Immobilie übernehmen soll?

  • Sind Wohnrecht oder Nießbrauch sinnvoll?

  • Welche steuerlichen Freibeträge und Fristen sollten berücksichtigt werden?

  • Wie lässt sich Streit in der nächsten Generation vermeiden?

  • Welche Lösung passt zu Familienvermögen, Liquidität und persönlichen Vorstellungen?

Wir entwickeln mit Ihnen eine Nachfolgelösung, die Ihre Wünsche abbildet, Ihre Familie schützt und steuerliche Gestaltungsspielräume nutzt.

Testament, Erbvertrag oder Schenkung: Welche Gestaltung passt?

Bei Immobilienvermögen gibt es nicht die eine richtige Lösung. Ob Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Teilungsanordnung oder lebzeitige Übertragung sinnvoll ist, hängt von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation ab.

Ein Testament kann sinnvoll sein, wenn Sie klar festlegen möchten, wer die Immobilie erhält und wie andere Angehörige ausgeglichen werden. Ein Erbvertrag kann sich anbieten, wenn verbindliche Regelungen zwischen mehreren Personen gewünscht sind. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich und familiär sinnvoll sein, muss aber sorgfältig gestaltet werden, damit Sie nicht zu früh aus der Hand geben, was Sie später noch benötigen.

Gerade bei Immobilien sind häufig ergänzende Regelungen wichtig, etwa:

  • Wohnrecht für den Übergeber

  • Nießbrauch zur weiteren Nutzung oder Vermietung

  • Rückforderungsrechte bei Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Erwerbers

  • Ausgleichszahlungen an Geschwister

  • Pflichtteilsregelungen

  • Steuerklauseln

  • Regelungen zur späteren Veräußerung

  • Absicherung des Ehepartners oder Lebenspartners

Wir prüfen mit Ihnen, welche Gestaltung zu Ihrem Ziel passt: Vermögen erhalten, Steuern reduzieren, Streit vermeiden, Angehörige absichern und die Immobilie in die richtigen Hände geben.

Erbengemeinschaft mit Immobilie: klare Regelung statt Dauerstreit

Besonders konfliktanfällig sind Immobilien, die mehreren Erben gemeinsam zufallen. In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie zunächst nicht einzelnen Erben zu bestimmten Räumen, Wohnungen oder Anteilen, sondern der Gemeinschaft insgesamt. Entscheidungen müssen daher häufig gemeinsam getroffen werden.

Typische Streitpunkte sind:

  • Soll die Immobilie verkauft oder behalten werden?

  • Wer darf die Immobilie nutzen?

  • Wer trägt künftig laufende Kosten, Grundsteuer, Versicherung und Instandhaltung?

  • Wie werden Mieteinnahmen verteilt?

  • Was passiert, wenn ein Miterbe verkaufen möchte und ein anderer nicht?

  • Kann ein Miterbe ausgezahlt werden?

  • Droht eine Teilungsversteigerung?

  • Wie wirken sich Auszahlung, Verkauf oder Übertragung steuerlich aus?

Wir unterstützen Sie dabei, Erbengemeinschaften handlungsfähig zu machen. Dazu prüfen wir die rechtliche Ausgangslage, entwickeln Einigungsmodelle, begleiten Verhandlungen und setzen Ihre Interessen bei Bedarf konsequent durch.

Auch für Erblasser ist dieser Punkt wichtig. Wer vermeiden möchte, dass die nächste Generation in eine blockierte Erbengemeinschaft gerät, sollte Immobilienvermögen frühzeitig strukturieren. Durch klare testamentarische Regelungen, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder lebzeitige Übertragungen kann späterer Streit oft deutlich reduziert werden.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Immobilien: Bewertung und Gestaltung richtig prüfen

Bei Immobilien entscheidet die Bewertung häufig darüber, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer anfällt. Maßgeblich sind unter anderem der Immobilienwert, das Verwandtschaftsverhältnis, persönliche Freibeträge, mögliche Steuerbefreiungen, frühere Erwerbe und abziehbare Nachlassverbindlichkeiten.

Wichtig ist: Der steuerliche Immobilienwert muss nicht immer dem entsprechen, was Beteiligte persönlich für realistisch halten. Je nach Objektart können verschiedene Bewertungsverfahren relevant sein. Gerade bei älteren Immobilien, Sanierungsbedarf, Leerstand, Belastungen, eingeschränkter Nutzbarkeit oder schwieriger Verkäuflichkeit sollte der angesetzte Wert sorgfältig geprüft werden.

Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Welche Freibeträge kommen in Betracht?

  • Wie wirken sich frühere Schenkungen aus?

  • Ist eine Übertragung zu Lebzeiten steuerlich sinnvoll?

  • Kann das Familienheim steuerlich begünstigt sein?

  • Ist die Immobilienbewertung plausibel?

  • Gibt es Argumente für einen niedrigeren gemeinen Wert?

  • Welche Nachlassverbindlichkeiten können berücksichtigt werden?

  • Welche Folgen hat ein Verkauf kurz nach dem Erbfall?

  • Wie wirken sich Vermietung, Selbstnutzung oder Leerstand aus?

  • Welche steuerlichen Risiken entstehen bei einer Erbauseinandersetzung?

  • Wie lassen sich erbrechtliche und steuerliche Ziele sinnvoll miteinander verbinden?

Wir prüfen vielmehr, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und vorhandene Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen.

Familienheim, Selbstnutzung und Absicherung des Ehepartners

Eine besondere Rolle spielt das selbstgenutzte Familienheim. Für Erben kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung in Betracht kommen. Diese Begünstigung ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft und kann später wieder entfallen, wenn die Immobilie zu früh verkauft oder nicht mehr selbst genutzt wird.

Für Erblasser stellt sich umgekehrt die Frage, wie der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner abgesichert wird. Soll er die Immobilie allein erhalten? Soll ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingeräumt werden? Wie werden Kinder berücksichtigt? Was passiert, wenn der überlebende Partner später pflegebedürftig wird oder die Immobilie verkaufen möchte?

Wir prüfen unter anderem:

  • Wer soll die Immobilie erhalten?

  • Wurde oder wird die Immobilie selbst genutzt?

  • Soll der überlebende Ehepartner abgesichert werden?

  • Kommen Wohnrecht oder Nießbrauch in Betracht?

  • Welche steuerlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Welche Risiken entstehen bei späterem Verkauf?

  • Wie lassen sich Kinder oder weitere Erben angemessen berücksichtigen?

  • Wie lässt sich Streit zwischen Ehepartner, Kindern und weiteren Beteiligten vermeiden?

Gerade beim Familienheim können die wirtschaftlichen Unterschiede erheblich sein. Entscheidungen über Verkauf, Selbstnutzung, Übertragung oder Absicherung sollten deshalb erst getroffen werden, wenn die erbrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen klar sind.

Immobilie verkaufen, behalten, vermieten oder übertragen?

Nach einer Immobilienerbschaft stellt sich oft die zentrale Frage: Was soll mit der Immobilie passieren? Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn mehrere Erben beteiligt sind, Liquidität für Erbschaftsteuer oder Auszahlungen benötigt wird, hohe Sanierungskosten drohen oder kein persönliches Interesse an der Immobilie besteht. Eine Vermietung kann wirtschaftlich attraktiv sein, bringt aber laufende Pflichten, Verwaltungsaufwand und steuerliche Fragen mit sich. Die Selbstnutzung kann emotional und steuerlich interessant sein, muss aber rechtlich und wirtschaftlich tragfähig sein.

Für Erblasser stellt sich dieselbe Frage früher: Soll die Immobilie in der Familie bleiben? Soll ein Kind sie übernehmen? Soll sie schon zu Lebzeiten übertragen werden? Soll sie später verkauft und der Erlös verteilt werden? Oder soll eine Struktur geschaffen werden, die mehrere Angehörige beteiligt, ohne spätere Blockaden zu verursachen?

Wir prüfen mit Ihnen:

  • Welche Handlungsoptionen bestehen rechtlich?

  • Welche Zustimmung ist bei Miterben erforderlich?

  • Welche Folgen hat ein Verkauf für Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Steuer?

  • Welche Risiken bestehen bei Vermietung oder Leerstand?

  • Wie lässt sich eine Auszahlung einzelner Erben rechtssicher gestalten?

  • Wann ist eine notarielle Vereinbarung erforderlich?

  • Welche Lösung ist aus steuerlicher Sicht sinnvoll?

  • Wie lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden?

So treffen Sie keine Bauchentscheidung, sondern eine informierte Entscheidung mit rechtlicher und steuerlicher Absicherung.

Grundbuch, Erbschein, Nachlassgericht und Finanzamt

Bei einer geerbten Immobilie müssen häufig auch formale Schritte geklärt werden. Dazu gehört insbesondere die Berichtigung des Grundbuchs. Dafür muss die Erbenstellung nachgewiesen werden, etwa durch ein notarielles Testament, einen Erbvertrag oder in bestimmten Fällen durch einen Erbschein.

Ein Erbschein ist jedoch nicht automatisch in jedem Fall notwendig. Er kann Kosten auslösen und sollte nur beantragt werden, wenn er tatsächlich gebraucht wird oder strategisch sinnvoll ist.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung:

  • Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Ist ein Erbschein erforderlich?

  • Wie lässt sich die Erbenstellung gegenüber Grundbuchamt, Banken oder Behörden nachweisen?

  • Welche Rolle spielt das Nachlassgericht?

  • Was ist bei mehreren Erben zu beachten?

  • Wie kann die Grundbuchberichtigung vorbereitet werden?

  • Welche steuerlichen Meldungen oder Erklärungen können erforderlich werden?

Auch bei lebzeitiger Übertragung einer Immobilie sollten formale und steuerliche Fragen frühzeitig abgestimmt werden. Denn Notarvertrag, Grundbuchvollzug, Steueranzeige, Rückforderungsrechte, Nießbrauch und Pflichtteilsfolgen müssen zusammenpassen.

Familienpool und Familiengesellschaft: Immobilienvermögen langfristig sichern

Bei umfangreicherem Immobilienvermögen kann ein Familienpool beziehungsweise eine Familiengesellschaft eine sinnvolle Möglichkeit sein, die Vermögensnachfolge langfristig zu strukturieren. Dabei wird die Immobilie nicht unmittelbar auf einzelne Familienmitglieder übertragen, sondern in eine gemeinsam gehaltene Gesellschaft eingebracht. Die Angehörigen werden anschließend schrittweise oder zu einem festgelegten Zeitpunkt an der Gesellschaft beteiligt.

Je nach Ausgangslage kommen dafür unterschiedliche Rechtsformen infrage, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG. Welche Struktur geeignet ist, hängt unter anderem vom Umfang des Immobilienvermögens, der Zahl der Beteiligten, der geplanten Verwaltung und den steuerlichen Zielen ab.

Ein Familienpool kann insbesondere folgende Vorteile bieten:

  • Immobilienvermögen kann gebündelt verwaltet und vor einer ungewollten Zersplitterung geschützt werden.

  • Gesellschaftsanteile können schrittweise auf Kinder oder andere Angehörige übertragen werden.

  • Persönliche schenkungsteuerliche Freibeträge lassen sich im Rahmen einer langfristigen Nachfolgeplanung berücksichtigen und optimal ausnutzen.

  • Der bisherige Eigentümer kann sich über die Geschäftsführung, Stimmrechte oder besondere Zustimmungsvorbehalte weiterhin Einfluss sichern.

  • Regeln zu Verkauf, Belastung und Nutzung der Immobilien können verbindlich im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

  • Die Aufnahme familienfremder Personen kann durch Verfügungsbeschränkungen erschwert werden.

  • Nachfolge, Abfindung und Ausscheiden einzelner Familienmitglieder lassen sich frühzeitig regeln.

  • Erträge aus vermieteten Immobilien können nach den vereinbarten gesellschaftsrechtlichen Regeln verteilt werden.

Ein Familienpool ist jedoch nicht per se ein Steuersparmodell. Bereits die Einbringung der Immobilie in die Gesellschaft sowie spätere Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse können ertrag-, schenkung- und grunderwerbsteuerliche Folgen haben. Hinzu kommen Kosten und laufende Pflichten der Gesellschaft. Auch Pflichtteilsrechte, Rückforderungsmöglichkeiten, Nießbrauchsgestaltungen und die persönliche Absicherung des bisherigen Eigentümers müssen berücksichtigt werden.

Wir prüfen, ob eine Familiengesellschaft für Ihre Vermögensnachfolge geeignet ist und welche Rechtsform zu Ihren Zielen passt. Wir entwickeln mit Ihnen eine rechtlich belastbare und steuerlich durchdachte Struktur, gestalten die erforderlichen Gesellschafts- und Nachfolgeregelungen, ermitteln die steuerlichen Werte der einzubringenden Immobilien und begleiten die schrittweise Übertragung auf die nächste Generation.

Pflichtteil, Testament und Vermächtnis bei Immobilien

Nicht immer ist die Rechtslage eindeutig. Häufig gibt es Testamente, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche oder frühere Schenkungen, die den Umgang mit der Immobilie beeinflussen.

Beispiele:

  • Ein Kind wurde enterbt, macht aber Pflichtteilsansprüche geltend.

  • Ein Testament weist die Immobilie einer bestimmten Person zu.

  • Ein Vermächtnis verpflichtet die Erben zur Übertragung einer Immobilie.

  • Ein Ehegatte hat ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht.

  • Eine Immobilie wurde bereits zu Lebzeiten übertragen.

  • Es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments.

  • Ein Miterbe blockiert die Nachlassabwicklung.

  • Frühere Schenkungen wirken sich auf Pflichtteil oder Steuer aus.

Wir prüfen Testamente, Erbverträge, Grundbuch-Situationen, Pflichtteilsrechte und steuerliche Auswirkungen umfassend. Anschließend zeigen wir Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erreichen können.

Für Erblasser ist dieser Bereich besonders wichtig. Denn Pflichtteilsansprüche lassen sich nicht einfach ignorieren. Wer Immobilienvermögen gezielt weitergeben möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Pflichtteilsrisiken entstehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um spätere Konflikte zu reduzieren.

Beratung in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit

Unsere Boutique-Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Frankfurt am Main sowie im gesamten Rhein-Main-Gebiet zu Erbschaftsangelegenheiten, Immobilien im Nachlass und der Gestaltung der Vermögensnachfolge. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten bundesweit, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder erbrechtliche und steuerliche Fragen mit Immobilienvermögen verbunden sind.

Gerade in Frankfurt und der Rhein-Main-Region sind Immobilienwerte häufig hoch. Dadurch können Erbfälle und Nachfolgeplanungen schnell erhebliche steuerliche und familiäre Bedeutung bekommen. Ob geerbte Eigentumswohnung in Frankfurt, Haus im Taunus, Mehrfamilienhaus in Offenbach, Immobilie in Bad Homburg, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt oder ein Objekt in einer anderen Region Deutschlands: Wir unterstützen Sie dabei, Immobilienvermögen rechtlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll zu regeln.

Unsere Kanzlei ist für persönliche Besprechungen in Frankfurt gut erreichbar. Viele Anliegen können außerdem telefonisch oder per Videotermin vorbereitet und begleitet werden. So erhalten Sie auch dann eine fundierte rechtliche Einschätzung, wenn Sie selbst nicht in Frankfurt wohnen, die Immobilie an einem anderen Ort liegt oder mehrere Beteiligte bundesweit verteilt sind oder im Ausland leben.

So läuft die Beratung ab

1. Erste Einordnung Ihres Falls

Sie schildern uns Ihre Situation. Wenn Sie bereits geerbt haben, klären wir, wer verstorben ist, welche Immobilie zum Nachlass gehört, wer als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter in Betracht kommt und welche Fragen oder Konflikte bereits bestehen. Wenn Sie Ihre Nachfolge planen möchten, sprechen wir über Ihre Immobilie, Ihre Familie, Ihre Ziele und Ihre Vorstellungen zur Weitergabe des Vermögens.

2. Prüfung der Unterlagen

Wir prüfen relevante Dokumente wie Testament, Erbvertrag, Grundbuchauszug, Darlehensunterlagen, Steuerbescheide, Immobilienbewertungen, Mietverträge, Schenkungsverträge oder Korrespondenz mit Miterben, Angehörigen, Behörden oder Finanzamt.

3. Rechtliche und steuerliche Bewertung

Wir ordnen Ihre Rechte, Pflichten und Risiken ein. Dabei berücksichtigen wir sowohl die erbrechtliche Ausgangslage als auch steuerliche Schnittstellen, Bewertungsfragen, Pflichtteilsrisiken und wirtschaftliche Folgen.

4. Klare Handlungsempfehlung

Sie erhalten eine konkrete Empfehlung für das weitere Vorgehen. Das kann die Ausschlagung oder Annahme einer Erbschaft betreffen, die Abstimmung mit Miterben, die Bewertung der Immobilie, die Grundbuchberichtigung, die steuerliche Erklärung, die Vorbereitung eines Verkaufs oder die Gestaltung einer lebzeitigen Übertragung.

5. Vertretung und Umsetzung

Wenn Sie möchten, übernehmen wir die weitere Korrespondenz, verhandeln mit Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Behörden oder Gegenseite und begleiten die rechtliche Umsetzung bis zur Lösung. Bei der Nachfolgeplanung entwickeln wir die passende Gestaltung und begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Fazit: Immobilienvermögen rechtssicher und steuerlich durchdacht regeln

Eine Immobilie im Erbfall kann eine große Chance sein, aber auch erhebliche Risiken mit sich bringen. Wer bereits geerbt hat, muss Fristen, Steuerfragen, Grundbuch, Miterben und mögliche Pflichtteilsansprüche im Blick behalten. Wer selbst Immobilieneigentum an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte frühzeitig gestalten, um Streit, Steuerbelastungen und ungewollte Folgen zu vermeiden.

Gerade bei Immobilien kommt es darauf an, Erbrecht und Steuerrecht zusammenzudenken. Unsere Boutique-Kanzlei in Frankfurt bietet Ihnen dafür spezialisierte Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht – persönlich, strategisch und bundesweit.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, tragfähige Entscheidungen zu treffen und Immobilienvermögen rechtlich sauber zu übertragen oder abzuwickeln.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich zu Ihrer geerbten Immobilie oder zur geplanten Weitergabe Ihres Immobilienvermögens beraten.

FAQ: Erbschaft, Immobilien und Vermögensnachfolge

Ich habe eine Immobilie geerbt. Was muss ich zuerst tun?

Zunächst sollten Sie klären, ob Sie tatsächlich Erbe sind, ob es ein Testament gibt, welche Personen beteiligt sind und ob die Immobilie belastet ist. Außerdem sollten wichtige Fristen geprüft werden, insbesondere wenn eine Ausschlagung in Betracht kommt. Wir helfen Ihnen dabei, die ersten Schritte sicher zu sortieren und rechtliche sowie steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Ich möchte meine Immobilie an meine Kinder weitergeben. Sollte ich das zu Lebzeiten tun?

Das kann sinnvoll sein, hängt aber stark vom Einzelfall ab. Eine lebzeitige Übertragung kann steuerliche und familiäre Vorteile haben, muss aber sorgfältig gestaltet werden. Wichtig sind insbesondere Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechte, Pflichtteilsfolgen und Ihre eigene finanzielle Absicherung.

Ist ein Testament bei Immobilienvermögen sinnvoll?

In vielen Fällen ja. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann dazu führen, dass mehrere Personen gemeinsam Erben werden und eine Erbengemeinschaft entsteht. Mit einem Testament lassen sich Immobilien gezielter zuordnen, Ausgleichsregelungen treffen und spätere Konflikte reduzieren.

Was ist besser: Testament oder Schenkung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Testament regelt die Übertragung nach dem Tod. Mit einer Schenkung übertragen Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten. Beide Wege haben unterschiedliche rechtliche, steuerliche und persönliche Folgen. Wir prüfen, welche Gestaltung zu Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und Ihren Zielen passt.

Wie kann ich verhindern, dass meine Kinder später über die Immobilie streiten?

Streit lässt sich nie vollständig ausschließen, aber deutlich reduzieren. Wichtig sind klare Regelungen dazu, wer die Immobilie erhält, ob andere Angehörige ausgezahlt werden, wer entscheiden darf, ob verkauft oder vermietet wird, und wie Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. Eine professionelle Nachfolgegestaltung kann hier viel vermeiden.

Muss ich eine geerbte Immobilie dem Finanzamt melden?

Erbschaften müssen dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich angezeigt werden, wenn sich Immobilienvermögen im Nachlass befindet. Gerade bei Immobilien sollte frühzeitig geprüft werden, welche steuerlichen Folgen entstehen und welche Unterlagen erforderlich sind. Unsere Fachanwälte für Steuerrecht unterstützen Sie dabei, die steuerliche Seite der Immobilienerbschaft richtig einzuordnen.

Wie wird eine geerbte oder verschenkte Immobilie steuerlich bewertet?

Die Bewertung hängt von der Art der Immobilie und den gesetzlichen Bewertungsregeln ab. Je nach Objekt können Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren relevant sein. Wenn der angesetzte Wert zu hoch erscheint, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden.

Kann ich mit Immobilien Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Es können aber Freibeträge, Steuerbefreiungen, Nachlassverbindlichkeiten, Bewertungsfragen, Nießbrauchsgestaltungen und langfristige Übertragungsstrategien relevant sein. Wir prüfen, welche legalen Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Wann ist das Familienheim steuerfrei?

Eine Steuerbefreiung für das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen für Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder in Betracht kommen. Entscheidend sind unter anderem die bisherige Nutzung durch den Erblasser, die Selbstnutzung durch den Erben und die Einhaltung weiterer Voraussetzungen. Vor Verkauf oder Aufgabe der Selbstnutzung sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

Was passiert, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben?

Dann entsteht regelmäßig eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört der Gemeinschaft und wichtige Entscheidungen müssen abgestimmt werden. Kommt keine Einigung zustande, kann es zu erheblichen Konflikten bis hin zur Teilungsversteigerung kommen. Wir unterstützen Sie dabei, tragfähige Lösungen zu entwickeln oder Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.

Kann ich meinen Anteil an einer geerbten Immobilie verkaufen?

Grundsätzlich können Erbanteile übertragen werden. Ob das sinnvoll ist, hängt aber stark vom Einzelfall ab. Häufig ist eine verhandelte Lösung mit den Miterben wirtschaftlich besser als ein isolierter Verkauf oder eine Eskalation. Auch steuerliche Folgen sollten vorher geprüft werden.

Darf ich eine geerbte Immobilie einfach verkaufen?

Das hängt davon ab, ob Sie Alleinerbe sind oder ob weitere Erben beteiligt sind. Bei einer Erbengemeinschaft ist ein Verkauf regelmäßig nur mit Zustimmung der Miterben möglich. Außerdem sollten steuerliche Folgen, Pflichtteilsansprüche und mögliche Belastungen geprüft werden.

Was mache ich, wenn ein Miterbe den Verkauf blockiert?

Zunächst sollte geprüft werden, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, etwa durch Auszahlung, Nutzungsregelung oder Verkauf zu abgestimmten Bedingungen. Wenn keine Einigung gelingt, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht. Wir beraten Sie dazu, welche Lösung wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich sinnvoll ist.

Kann ich mir bei einer Übertragung zu Lebzeiten ein Wohnrecht sichern?

Ja, häufig wird bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten ein Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie die Immobilie weiter selbst bewohnen, vermieten, Einnahmen behalten oder sich anderweitig absichern möchten.

Wann sollte ich einen Fachanwalt einschalten?

Sinnvoll ist spezialisierte Beratung immer dann, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, Immobilienvermögen übertragen werden soll, mehrere Angehörige beteiligt sind, Steuerfragen offen sind, ein Testament unklar ist, Pflichtteilsansprüche drohen oder Sie nicht wissen, ob Verkauf, Vermietung, Selbstnutzung oder Übertragung die beste Lösung ist. Besonders vorteilhaft ist eine Kanzlei, die Erbrecht und Steuerrecht gemeinsam abdeckt.

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