Steuerstreit
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Nicht selten weichen die Festsetzungen durch das Finanzamt von den eingereichten Steuererklärungen ab. Der Steuerpflichtige hat dann die Möglichkeit, gegen den ihn belastenden Bescheid Einspruch einzulegen. Sollte man mit dem Finanzamt keine Einigung im Einspruchsverfahren erzielen können, steht dem Steuerpflichtigen der Rechtsweg bei den Finanzgerichten offen. Unsere Anwälte für Steuerrecht vertreten und beraten Sie kompetent im Steuerstreit gegenüber den Finanzbehörden, sei es im Einspruchsverfahren oder anschließenden Finanzgerichtsverfahren. Wir begleiten Sie auch bei der bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision (Nichtzulassungsbeschwerde) sowie dem anschließenden Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof.