Anwalt für Unternehmensnachfolge in Frankfurt und bundesweit
Die Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation oder einen externen Nachfolger erfordert rechtliche Präzision, steuerliche Weitsicht und strategisches Geschick, um den Fortbestand Ihres Unternehmens bestmöglich abzusichern.
Durch die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit können Sie sowohl personell und organisatorisch als auch steuerlich profitieren. Je früher Sie Ihre Nachfolge planen, desto besser können Sie Ihr Unternehmen und Ihr Lebenswerk vor unvorhergesehenen Konsequenzen schützen.
Als Anwalt für Unternehmensnachfolge mit Spezialisierung im Erbrecht und Steuerrecht können wir Sie sowohl nahe unserer Kanzleisitze in Frankfurt a. M. und Berlin als auch bundesweit bestmöglich unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne direkt für ein kurzfristiges Erstgespräch.
Unsere Leistungen bei der Unternehmensnachfolge
Mandanten beauftragen uns als Rechtsanwalt für Unternehmensnachfolge für die gesamte Bandbreite der Nachfolgeplanung:
Analyse der Ausgangssituation – Gesellschaftsrechtliche Strukturen, bestehende Verträge, steuerliche Rahmenbedingungen und familiäre Konstellationen
Entwicklung eines individuellen Nachfolgekonzepts – Abwägung von Handlungsalternativen wie Schenkung, Erbschaft, Verkauf oder Stiftungslösung
Erstellung und Anpassung des Unternehmertestaments – Synchronisation mit Gesellschaftsverträgen und Pflichtteilsoptimierung
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – Nachfolgeklauseln, Abfindungsregelungen, Vinkulierungen und Beiratsordnungen
Begleitung von Unternehmensverkäufen – Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung, Asset Deal und Share Deal Strukturierung
Gründung von Familiengesellschaften und Familienstiftungen – Holding-Strukturen und Governance für Mehrgenerationen-Unternehmen
Vertretung in Konfliktsituationen – Erbstreitigkeiten, Steuerstreitverfahren, Gesellschafterkonflikte und Pflichtteilsklagen
Darum ist ein Anwalt für Unternehmensnachfolge so wichtig
Die Unternehmensnachfolge zählt zu den komplexesten Gestaltungsaufgaben im Wirtschaftsrecht. Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Familienrecht greifen ineinander. Jeder Fehler kann weitreichende Konsequenzen haben.
Ohne fachkundige Beratung durch eine Kanzlei für Nachfolgeplanung riskieren Unternehmer, dass Testament und Gesellschaftsvertrag nicht aufeinander abgestimmt sind, steuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen verloren gehen oder Pflichtteilsansprüche die Liquidität des Unternehmens gefährden.
Ob familieninterne Nachfolge, Verkauf an Dritte oder Management Buy Out: Jede Nachfolgeform bringt spezifische rechtliche Herausforderungen mit sich. Als Rechtsanwalt für Unternehmensnachfolge erkennen wir diese Risiken frühzeitig und entwickeln Lösungen, die rechtssicher, steueroptimiert und auf Ihre persönlichen Ziele zugeschnitten sind.
Gerade im Mittelstand, wo Unternehmer oft eng mit der Unternehmensführung und dem Familienvermögen verbunden sind, ist professionelle Unterstützung unverzichtbar. Die Planung sollte idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Übergang beginnen, denn eine gelungene Nachfolge ist ein längerfristiger Prozess.
Warum sherb für Ihre Unternehmensnachfolge wählen?
Unsere Kanzlei vereint die entscheidenden Kompetenzen für eine erfolgreiche Übergabe:
Interdisziplinäre Expertise
Erbrecht und Steuerrecht werden bei uns aus einer Hand angeboten, wobei Fachanwälte für beide Rechtsgebiete eng zusammenarbeiten, um eine umfassende und koordinierte Beratung sicherzustellen.Steueroptimierte Lösungen
Wir unterstützen Sie dabei, die Erbschaft- und Schenkungsteuer durch gezielte Gestaltung und Nutzung von Verschonungsregelungen zu minimieren und so Ihre Assets bestmöglich zu bewahren.Individuelle Beratung mit Spezialisierung auf den Mittelstand
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Konzepte für Familienunternehmen, Einzelunternehmer und komplexe Gesellschaftsstrukturen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verstehen wir die besonderen Herausforderungen mittelständischer Unternehmerinnen und Unternehmer besonders gut.Konfliktprävention und -lösung
Durch rechtssichere Verträge und klare Regelungen können wir einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung späterer Familien- bzw. Nachfolgestreitigkeiten leisten. Kommt es dennoch zum Streitfall, können wir dabei helfen, eine Lösung unter Wahrung der Interessen aller Stakeholder zu finden und die negativen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen so weit wie möglich zu minimieren.Netzwerk von Experten
Als Ihr zentraler Ansprechpartner koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensbewertungsexperten. Diese interdisziplinäre Struktur gewährleistet, dass alle Aspekte der Nachfolge – rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich – optimal ineinandergreifen.
Worauf bei der Unternehmensnachfolge zu achten ist
Die Unternehmensnachfolge kann verschiedene Formen annehmen: die Übertragung innerhalb der Familie durch Schenkung oder im Erbfall, der Verkauf an externe Käufer oder die Strukturierung über Familiengesellschaften und Stiftungen. Jede Variante erfordert spezifische rechtliche Gestaltung.
Familiennachfolge durch Schenkung und Erbschaft
Die Weitergabe des Unternehmens an Kinder oder andere Familienmitglieder ist nach wie vor die häufigste Form der Nachfolge im Mittelstand. Die rechtliche Gestaltung muss dabei mehrere Ziele gleichzeitig erreichen:
Schenkungsverträge mit Nießbrauchvorbehalten ermöglichen es dem Unternehmer, das Eigentum bereits zu Lebzeiten zu übertragen und gleichzeitig Erträge aus dem Unternehmen weiterhin zu beziehen. Der Nießbrauch sichert den Ruhestand ab, während der Nachfolger bereits die Leitung übernimmt.
Die Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzt gezielt die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Behaltensfristen, Lohnsummenregelungen und die Abgrenzung von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen erfordern präzise Planung. Ein Fehler kann erhebliche zusätzliche Steuerlasten nach sich ziehen.
Das Unternehmertestament ist das zentrale Dokument der Nachfolgeplanung. Es muss mit den Gesellschaftsverträgen synchronisiert werden, da in Deutschland der Grundsatz gilt: Gesellschaftsrecht vor Erbrecht. Ein Testament, das den Gesellschaftsvertrag nicht berücksichtigt, kann ins Leere laufen.
Pflichtteilsoptimierung und Gesellschaftsvertragsanpassungen schützen das Unternehmen vor Liquiditätsabflüssen. Nicht im Unternehmen tätige Erben haben gesetzliche Pflichtteilsansprüche, die ohne vorausschauende Regelung die Unternehmenssubstanz gefährden können.
Unternehmensverkauf und externe Nachfolge
Wenn das Vererben innerhalb der Familie keine Option ist, bietet der Verkauf an Dritte eine Alternative. Unsere rechtliche Begleitung umfasst unter anderem die folgenden Schwerpunkte:
Asset Deal und Share Deal Transaktionen unterscheiden sich grundlegend in ihrer steuerlichen Behandlung und Haftungsstruktur. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen, beim Share Deal die Gesellschaftsanteile. Die Wahl der Transaktionsform beeinflusst den Verkaufspreis und die Steuerbelastung erheblich.
Die Due Diligence Vorbereitung identifiziert rechtliche Risiken vor dem Verkaufsprozess. Ein gut vorbereitetes Unternehmen erzielt bessere Konditionen und vermeidet spätere Gewährleistungsansprüche.
Management Buy Out und Management Buy In ermöglichen die Übernahme durch bestehende oder externe Manager. Die Strukturierung dieser Transaktionen erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Finanzierung und der Absicherung des Verkäufers.
Die steuerliche Optimierung des Veräußerungsgewinns nutzt alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren und dem Unternehmer mehr Geld für den Ruhestand zu sichern.
Familiengesellschaften und Stiftungslösungen
Für Unternehmen, die über mehrere Generationen in der Familie bleiben sollen, bieten Holding-Strukturen und Familienstiftungen besondere Vorteile:
Familien-Holdinggesellschaften bündeln Unternehmensanteile und erleichtern die Steuerung von Stimmrechten und Ausschüttungen. Sie sind ein bewährtes Instrument zur Vermeidung von Zersplitterung bei wachsenden Familien.
Die Gestaltung von Familienstiftungen entkoppelt Eigentum und Kontrolle. Das Unternehmen wird dem Zugriff einzelner Erben entzogen und langfristig für die gesamte Familie erhalten. Die Satzung der Stiftung regelt, wer in welcher Form begünstigt wird.
Governance-Strukturen für Mehrgenerationen-Unternehmen wie Beiräte, Familienverfassungen und Geschäftsordnungen schaffen klare Entscheidungsprozesse und vermeiden Konflikte zwischen verschiedenen Gesellschafterstämmen.
Die Nachfolgeplanung für komplexe Gesellschaftsstrukturen berücksichtigt alle Beteiligungen, Tochtergesellschaften und internationale Aspekte. Gerade bei gewachsenen Unternehmensgruppen ist eine sorgfältige Strukturierung der Unternehmensübertragung unerlässlich.
Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensnachfolge
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Die Unternehmensnachfolge ist zu wichtig, um sie aufzuschieben. Klare Regelungen im Vorfeld senken das Risiko, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen Ihre Familie und Ihr Lebenswerk ungeschützt sind.
Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt a. M., Berlin und bundesweit können wir Sie in allen Belangen der Unternehmensnachfolge bestmöglich beraten und vertreten.
Nutzen Sie unsere Erstberatung, um Ihre Situation zu analysieren und erste Handlungsoptionen zu entwickeln.
