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Anwalt für das Finanzgericht bundesweit

Dr. Deniz Hoffmann

Dr. Deniz Hoffmann

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

slash Vermögens- und Unternehmensnachfolge
slash Stiftungsrecht
slash Selbstanzeigenberatung
slash Steuerstreit
iconhoffmann@sherbpartner.de

Ein Streit mit dem Finanzamt endet nicht zwingend mit der Einspruchsentscheidung. Ist ein Steuerbescheid weiterhin rechtswidrig oder sind die wirtschaftlichen Folgen erheblich, kann eine Klage vor dem Finanzgericht der richtige nächste Schritt sein.

Entscheidend sind eine belastbare rechtliche Analyse, ein präzise aufbereiteter Sachverhalt und eine Prozessstrategie, die bereits mögliche Rechtsmittel zum Bundesfinanzhof mitdenkt.

Als auf Steuerrecht und Erbrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei mit Standorten in Frankfurt und Berlin vertreten wir Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften und Erbengemeinschaften in finanzgerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland. Unsere Fachanwälte für Steuerrecht übernehmen die Prüfung der Erfolgsaussichten, die Klageerhebung, den vorläufigen Rechtsschutz und – sofern erforderlich – die Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

Wichtig bei laufender Klagefrist: Für die Anfechtungsklage gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Die Frist lässt sich nicht verlängern. Eine Wiedereinsetzung kommt nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Deshalb sollten Einspruchsentscheidung, Steuerbescheid und Rechtsbehelfsbelehrung möglichst früh geprüft werden.


Das Wichtigste zum Finanzgerichtsverfahren auf einen Blick

Klagefrist:

Grundsätzlich ein Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO).

Vorverfahren:

Regelmäßig muss zuvor ein Einspruchsverfahren durchgeführt worden sein; Ausnahmen bestehen insbesondere bei Sprung- und Untätigkeitsklagen.

Anwaltszwang:

Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Vor dem Bundesfinanzhof gilt dagegen Vertretungszwang.

Zahlungspflicht:

Einspruch und Klage hemmen die Vollziehung grundsätzlich nicht. Hierfür wäre ein zusätzlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich.

Gerichte:

In Deutschland bestehen 18 erstinstanzliche Finanzgerichte. Revisionsgericht ist der Bundesfinanzhof in München.

Kosten:

Gerichts- und gesetzliche Anwaltsgebühren richten sich im Regelfall nach dem Streitwert. Eine Honorarvereinbarung ist möglich.

Unsere Leistungen im Steuerprozess

Wir übernehmen die Vertretung im Finanzgerichtsverfahren als einheitlichen Prozess – von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung von Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung, Fristen und Erfolgsaussichten

  • Entwicklung einer Prozess- und Beweisstrategie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Folgewirkungen

  • Fristgerechte Klageerhebung und vollständige Prozessführung vor dem zuständigen Finanzgericht

  • Anträge auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung sowie weitere Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Vorbereitung und Wahrnehmung von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen

  • Prüfung von Änderungsbescheiden, tatsächlichen Verständigungen und Möglichkeiten einer sachgerechten Verfahrensbeendigung

  • Vertretung in Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof

  • Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren fachlichen Beratern

Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

In vielen Mandaten ist der Steuerberater mit der laufenden Besteuerung, den wirtschaftlichen Hintergründen und der Entstehung des Streitfalls besonders vertraut. Wir binden vorhandene steuerliche Expertise gezielt ein, ohne Verantwortlichkeiten zu vermischen. So lassen sich Buchführung, Bewertung, Tatsachenvortrag und prozessrechtliche Strategie effizient zusammenführen.

Wann ist ein Anwalt für das Finanzgericht sinnvoll?

Der häufigste Anlass für eine Klage ist eine ablehnende Einspruchsentscheidung des Finanzamts. Ein finanzgerichtliches Verfahren kann jedoch bei sehr unterschiedlichen Steuerarten und Verwaltungsakten erforderlich werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Streit über Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer

  • Auseinandersetzungen nach Betriebsprüfung, Außenprüfung oder Steuerfahndungsmaßnahmen

  • Bescheide zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Bewertung von Unternehmen oder Immobilien

  • Streit über Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Haftungs- oder Nachforderungsbescheide

  • Anfechtung von Prüfungsanordnungen, Abrechnungsbescheiden oder sonstigen steuerlichen Verwaltungsakten

  • Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung oder drohende Vollstreckungsmaßnahmen

Anwaltliche Unterstützung ist besonders wichtig, wenn hohe Beträge, komplexe Beweisfragen, internationale Sachverhalte oder grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfragen betroffen sind. Gleiches gilt, wenn der Ausgang des Steuerstreits Auswirkungen auf Folgejahre, andere Gesellschafter, verbundene Unternehmen oder eine geplante Unternehmens- beziehungsweise Vermögensnachfolge haben kann.

Muss vor der Klage immer ein Einspruchsverfahren stattfinden?

Im Regelfall ist die Klage erst zulässig, nachdem das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren abgeschlossen wurde. Das Finanzamt erhält damit zunächst Gelegenheit, den Bescheid selbst zu überprüfen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen:

  • Bei einer Sprungklage kann im Einzelfall unmittelbar das Finanzgericht angerufen werden, wenn die zuständige Behörde zustimmt.

  • Bei einer Untätigkeitsklage kann eine Klage auch ohne Einspruchsentscheidung zulässig sein, wenn über den Einspruch ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden wird. Regelmäßig ist zunächst eine Wartezeit von sechs Monaten zu beachten.

Ob eine Ausnahme sinnvoll und zulässig ist, sollte vorab genau geprüft werden. Ein vorschneller Gang zum Gericht kann zu vermeidbaren Zulässigkeits- und Kostenproblemen führen.

Klage vor dem Finanzgericht: Frist, Form und erste Schritte

Die Monatsfrist richtig berechnen

Die Frist für eine Anfechtungsklage beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Für die Berechnung kommt es nicht allein auf das Datum der Zustellung an. Maßgeblich sind unter anderem die Art der Übermittlung, der Zeitpunkt der Bekanntgabe und eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung.

Die gesetzliche Klagefrist kann nicht durch eine Absprache mit dem Finanzamt oder dem Gericht verlängert werden. Wurde die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann in Ausnahmefällen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Dafür gelten jedoch kurze Fristen und strenge Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung.

Was muss die Klage enthalten?

Die Klage muss insbesondere den Kläger, den Beklagten, den angefochtenen Verwaltungsakt und die Einspruchsentscheidung bezeichnen sowie einen Klageantrag enthalten. Außerdem muss erkennbar sein, welches Rechtsschutzziel verfolgt wird. Eine substanzielle Begründung sollte den entscheidungserheblichen Sachverhalt, die streitigen Besteuerungsgrundlagen, die rechtliche Argumentation und geeignete Beweismittel strukturiert zusammenführen.

Unsere Aufgabe besteht nicht darin, die Einspruchsbegründung lediglich zu wiederholen. Wir prüfen den gesamten Streitstoff neu, identifizieren prozessuale Risiken und entwickeln eine Argumentationslinie, die sowohl tatsächliche als auch rechtliche Angriffspunkte nachvollziehbar miteinander verbindet.

Welches Finanzgericht ist zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Regelfall nach dem Sitz der Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt oder die Einspruchsentscheidung erlassen hat; für einzelne Verfahrensarten bestehen Sonderregelungen. Für hessische Finanzbehörden ist regelmäßig das Hessische Finanzgericht in Kassel zuständig. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in Cottbus.

Mit Büros in Frankfurt und Berlin sind wir für Mandanten in beiden Regionen persönlich ansprechbar. Zugleich vertreten wir bundesweit vor sämtlichen deutschen Finanzgerichten – unabhängig davon, an welchem Ort das zuständige Gericht seinen Sitz hat.

So läuft ein Finanzgerichtsverfahren ab

1. Prüfung von Bescheid, Einspruchsentscheidung und Aktenlage

Zu Beginn stehen die Fristenkontrolle und eine realistische Bewertung der Erfolgsaussichten. Wir prüfen, welche Tatsachen unstreitig sind, welche Punkte bewiesen werden müssen und ob das Finanzamt den Sachverhalt oder die Rechtslage fehlerhaft gewürdigt hat. Häufig ist auch zu klären, ob weitere Bescheide betroffen sind oder ob ein Änderungsbescheid während des Verfahrens zum Gegenstand der Klage wird.

2. Klageerhebung und Begründung

Nach der fristgerechten Klageerhebung wird der Streitstoff systematisch aufbereitet. Schriftsätze müssen den Sachverhalt verständlich darstellen, die maßgeblichen Normen und die aktuelle Rechtsprechung einordnen und klar erkennen lassen, welche Änderung oder Aufhebung des Bescheids beantragt wird. Das Gericht kann Fristen zur Ergänzung oder Konkretisierung setzen; in bestimmten Fällen können verspätete Angaben oder Beweismittel zurückgewiesen werden.

3. Amtsermittlung und Mitwirkung der Beteiligten

Das Finanzgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen (§ 76 FGO). Dieser Amtsermittlungsgrundsatz ersetzt jedoch keinen sorgfältigen Parteivortrag. Die Beteiligten müssen an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, Unterlagen vorlegen, Beweismittel benennen und tatsächliche Umstände vollständig erläutern. Bei Auslandssachverhalten gelten regelmäßig erhöhte Mitwirkungspflichten.

Eine überzeugende Prozessführung sorgt dafür, dass das Gericht die entscheidenden Tatsachen schnell erfassen kann, Beweisanträge präzise gestellt werden und rechtlich relevante Gesichtspunkte nicht in umfangreichen Akten untergehen.

4. Erörterung, mündliche Verhandlung und Entscheidung

Viele Verfahren werden zunächst schriftlich geführt. Das Gericht kann einen Erörterungstermin anberaumen, Hinweise erteilen oder auf eine weitere Aufklärung hinwirken. Kommt es zur mündlichen Verhandlung, werden Sach- und Rechtsfragen mit dem Senat oder dem Einzelrichter erörtert. Das Verfahren endet durch Urteil, Gerichtsbescheid, Rücknahme, übereinstimmende Erledigung oder auf andere gesetzlich vorgesehene Weise.

Anders als im Zivilprozess sind freie Vergleiche über gesetzlich geschuldete Steuern nur eingeschränkt möglich. Je nach Fall kommen jedoch eine Änderung des Bescheids, eine tatsächliche Verständigung über schwer aufklärbare Sachverhaltsfragen oder eine anderweitige Erledigung in Betracht.

Kann die Klage zu einer höheren Steuer führen?

Für das Gericht gilt grundsätzlich das Verböserungsverbot: Es darf die angefochtene Steuerfestsetzung nicht über den vom Finanzamt festgesetzten Betrag hinaus zum Nachteil des Klägers erhöhen. Innerhalb dieses Betrags kann das Gericht einzelne Besteuerungsgrundlagen jedoch anders und auch ungünstiger beurteilen als das Finanzamt.

Zudem können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Änderungsbescheide der Finanzbehörde während des Verfahrens relevant werden. Die Aussage, eine Klage sei vollständig frei von Verschlechterungsrisiken, wäre daher zu pauschal.

Aussetzung der Vollziehung: Liquidität während des Steuerstreits sichern

Einspruch und Klage gegen einen Steuerbescheid haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzte Steuer bleibt daher zunächst fällig und kann vollstreckt werden. Soll die Zahlung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf ausgesetzt werden, ist ein gesonderter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) erforderlich.

Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung

Eine Aussetzung kommt insbesondere in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer summarischen Prüfung; eine Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens findet nicht statt.

Grundsätzlich ist zunächst ein Antrag bei der Finanzbehörde zu stellen. Ein gerichtlicher Antrag ist regelmäßig zulässig, wenn die Behörde die Aussetzung ganz oder teilweise abgelehnt hat. § 69 Abs. 4 FGO enthält Ausnahmen, etwa wenn die Finanzbehörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entscheidet oder eine Vollstreckung droht.

Aussetzungszinsen als wirtschaftliches Risiko

Bleiben Einspruch oder Anfechtungsklage endgültig ohne Erfolg, können für den ausgesetzten Steuerbetrag Aussetzungszinsen entstehen. Nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent für jeden vollen Monat. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Höhe ist jedoch umstritten: Der Bundesfinanzhof hat die Frage für bestimmte Verzinsungszeiträume dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt; auch für spätere Zeiträume gibt es Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.

Die AdV ist deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich zu bewerten. In die Strategie gehören unter anderem die Erfolgsaussichten, die erwartete Verfahrensdauer, die Liquiditätssituation, mögliche Sicherheitsleistungen und das Zinsrisiko.

Kosten eines Finanzgerichtsverfahrens

Gerichtskosten und Streitwert

Die Gerichtskosten richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert. In Steuerstreitigkeiten entspricht dieser häufig der begehrten steuerlichen Entlastung, nicht dem gesamten Einkommen, Umsatz oder Vermögen. Für viele Verfahren vor dem Finanzgericht gilt ein Mindeststreitwert von 1.500 Euro. Ausnahmen bestehen insbesondere für Kindergeldverfahren und bestimmte Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Für das erstinstanzliche Klageverfahren fällt grundsätzlich eine 4,0-Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz an. Bei einer frühzeitigen Beendigung des Verfahrens kann sich die Gebühr unter den gesetzlichen Voraussetzungen ermäßigen. Auslagen können hinzukommen.

Anwaltskosten und Honorarvereinbarung

Die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert und den im Verfahren anfallenden Gebühren. Bei umfangreichen oder wirtschaftlich besonders bedeutsamen Finanzgerichtsprozessen kann eine individuelle Honorarvereinbarung sachgerecht sein. Vor der Mandatierung erläutern wir transparent, welche Vergütungsstruktur vorgesehen ist und welches Kostenrisiko sich daraus ergibt.

Obsiegt der Kläger vollständig, trägt die Finanzverwaltung regelmäßig die Kosten des Verfahrens. Erstattet werden jedoch grundsätzlich nur die gesetzlich erstattungsfähigen Kosten. Ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehendes Zeithonorar muss daher nicht vollständig von der Gegenseite übernommen werden. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten des Klägers (Steuerpflichtigen) entsprechend aufgeteilt. Auf Beklagtenseite (Finanzamt) entstehen keine Kosten für die Rechtsvertretung.

Prozesskostenhilfe

Wer die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung ist außerdem, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Bewilligung ersetzt keine Prüfung der steuerrechtlichen Erfolgsaussichten, sondern setzt sie voraus.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Finanzgericht?

Eine verlässliche Mindest- oder Durchschnittsdauer lässt sich für den Einzelfall nicht seriös bemessen. Je nach Gericht, Komplexität, Beweisaufnahme und Umfang der Akten kann ein Klageverfahren mehrere Monate bis mehrere Jahre dauern. Umfangreiche Betriebsprüfungsfälle, internationale Sachverhalte oder Verfahren mit vielen Beteiligten oder mehreren Streitjahren benötigen regelmäßig mehr Zeit als klar abgegrenzte Rechtsfragen.

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes werden typischerweise schneller entschieden, weil sie gerade eine vorläufige Regelung bis zur Entscheidung in der Hauptsache ermöglichen sollen. Auch dort hängt die Dauer von der Dringlichkeit, der Vollständigkeit des Vortrags und der Arbeitsbelastung des Gerichts ab.

Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof

Der finanzgerichtliche Rechtsweg ist zweistufig. Das Finanzgericht ist Tatsacheninstanz; der Bundesfinanzhof in München ist das Revisionsgericht. Eine Berufung gibt es nicht. Der BFH prüft grundsätzlich Rechtsfehler auf Grundlage des vom Finanzgericht festgestellten Sachverhalts. Neue Tatsachen und Beweismittel können in der Revision regelmäßig nicht eingeführt werden.

Wann wird die Revision zugelassen?

Die Revision ist nur zulässig, wenn sie vom Finanzgericht oder auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin vom BFH zugelassen wird. Zulassungsgründe sind insbesondere:

  • die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache,

  • die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung,

  • ein entscheidungserheblicher Verfahrensmangel.

Die Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde sind hoch. Der Zulassungsgrund muss innerhalb der Begründungsfrist präzise und nach den Maßstäben der BFH-Rechtsprechung dargelegt werden. Eine bloße Wiederholung der materiell-rechtlichen Kritik am Urteil genügt nicht.

Fristen und Vertretungszwang vor dem BFH

Revision und Nichtzulassungsbeschwerde müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden; für die Begründung gelten gesonderte Fristen. Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang. Zugelassen sind insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie die weiteren in § 62 FGO genannten Personen und Gesellschaften.

Eine mögliche Revision beginnt strategisch nicht erst nach dem Urteil. Schon in der ersten Instanz müssen entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen, Beweise angeboten, Verfahrensrechte gewahrt und gegebenenfalls Rügen vorbereitet werden. Versäumnisse im finanzgerichtlichen Verfahren lassen sich vor dem BFH häufig nicht mehr korrigieren.

Unsere Beratung und Vertretung in Frankfurt & bundesweit

Ein Finanzgerichtsverfahren verlangt mehr als allgemeine Prozesserfahrung. Steuerrechtliche Spezialfragen, formelle Anforderungen und wirtschaftliche Konsequenzen greifen ineinander. Unsere Boutique-Kanzlei konzentriert sich auf Steuerrecht und Erbrecht. Diese Fokussierung ermöglicht eine Beratung, die den einzelnen Steuerbescheid ebenso berücksichtigt wie die langfristigen Folgen für Vermögen, Unternehmen und Nachfolgeplanung.

Mandanten profitieren von persönlicher Betreuung, klaren Ansprechpartnern und einer nachvollziehbaren Einschätzung von Chancen, Risiken und Kosten und unserer Prozesserfahrung vor den Finanzgerichten. Wir vertreten vor dem Hessischen Finanzgericht, dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg und sämtlichen weiteren Finanzgerichten in Deutschland sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – vor dem Bundesfinanzhof.

Häufig gestellte Fragen zu Finanzgerichtsverfahren

Wie lange kann ich nach der Einspruchsentscheidung klagen?

Die Anfechtungsklage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung erhoben werden. Die genaue Berechnung hängt vom Bekanntgabeweg und der Rechtsbehelfsbelehrung ab. Eine Verlängerung der gesetzlichen Frist ist nicht möglich; eine Wiedereinsetzung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.

Kann ich ohne Anwalt vor dem Finanzgericht klagen?

Ja. Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Steuerpflichtige können den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch eine nach § 62 FGO zugelassene Person vertreten lassen. Wegen der prozessualen und steuerrechtlichen Anforderungen ist spezialisierte Vertretung besonders bei hohen Streitwerten, komplexen Tatsachen oder möglichen BFH-Verfahren sinnvoll. Vor dem BFH besteht Vertretungszwang.

Muss ich die streitige Steuer trotz Klage zahlen?

Grundsätzlich ja. Einspruch und Klage hemmen die Vollziehung nicht. Soll die Zahlung vorläufig ausgesetzt werden, muss eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welches Zins- und Liquiditätsrisiko entsteht, ist im Einzelfall zu prüfen.

Was kostet eine Klage vor dem Finanzgericht?

Die Kosten hängen vor allem vom Streitwert und der Vergütungsvereinbarung ab. Für das Klageverfahren entsteht grundsätzlich eine 4,0-Gerichtsgebühr; hinzu kommen die gesetzlichen Anwaltsgebühren oder ein vereinbartes Honorar. Bei vollständigem Obsiegen trägt die Finanzverwaltung regelmäßig die erstattungsfähigen Kosten, nicht jedoch zwingend jedes über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorar. Wir informieren Sie vor Mandatsbeginn transparent über mögliche Kosten und Risiken.

Wie lange dauert ein Finanzgerichtsverfahren?

Die Dauer variiert erheblich. Je nach Gericht und Komplexität kann ein Verfahren mehrere Monate bis mehrere Jahre beanspruchen. Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung werden typischerweise schneller bearbeitet als die Hauptsache, weil sie vorläufigen Rechtsschutz gewähren sollen.

Kann das Finanzgericht meine Steuer erhöhen?

Das Gericht darf die angefochtene Steuerfestsetzung grundsätzlich nicht über den festgesetzten Betrag hinaus erhöhen. Es kann einzelne Besteuerungsgrundlagen innerhalb dieses Rahmens aber anders beurteilen. Außerdem können gesetzlich zulässige Änderungsbescheide des Finanzamts während des Verfahrens eine Rolle spielen.

Gibt es gegen das Urteil eine Berufung?

Nein. Gegen Urteile der Finanzgerichte gibt es keine Berufung. Möglich ist eine Revision zum Bundesfinanzhof, wenn sie zugelassen wurde. Wird sie nicht zugelassen, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht kommen. Beide Rechtsmittel unterliegen strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen.

Wann entstehen Aussetzungszinsen?

Aussetzungszinsen können entstehen, soweit die Vollziehung einer Steuer ausgesetzt war und Einspruch oder Anfechtungsklage endgültig ohne Erfolg bleiben. Der gesetzliche Zinssatz beträgt derzeit 0,5 Prozent pro vollem Monat.

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