Steuerliche Bewertung Grundbesitz
Wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden oder zu Lebzeiten übertragen werden, verlangt das Finanzamt in der Regel eine steuerliche Bewertung des übertragenen bzw. geerbten Grundbesitzes. Im nachfolgenden Beitrag erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen steuerlichen Bewertungsmethoden und bei welchen Grundstücksarten sie Anwendung finden.
Welche Bewertungsmethoden gibt es, um den Wert von Grundbesitz festzustellen?
Für die betreffenden Immobilien ist dann der sogenannte gemeine Wert – vergleichbar mit dem Verkehrswert – zum jeweiligen Übertragungsstichtag zu ermitteln. Dieser Wert ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Marktwert der Immobilie. Vielmehr hält das Bewertungsgesetz (BewG) für die Wertermittlung je nach Grundstücksart verschiedene Bewertungsmethoden bereit:
Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Vergleichswertverfahren
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Eigentumswohnungen findet zunächst das sogenannte Vergleichswertverfahren Anwendung, sofern der jeweils örtlich zuständige Gutachterausschuss entsprechende Vergleichswerte bereitstellen kann. Teilweise stellen die Gutachterausschüsse keine Vergleichswerte für eine vollständige Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren bereit, jedoch Vergleichsfaktoren, bei denen dann das jeweilige Baujahr, die Wohnfläche, die Bodenrichtwertzone oder ähnliche Kriterien zur Ermittlung eines Vergleichswerts herangezogen werden können.
Sachwertverfahren
Sollte der Gutachterausschuss hingegen keine Vergleichswerte oder Vergleichsfaktoren zur Verfügung stellen, so erfolgt die steuerliche Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern und für Wohnungseigentum nach dem Sachwertverfahren. Hierfür sind u.a. verschiedene Ausstattungsmerkmale, das Baujahr und der Modernisierungsstand der Immobilie relevant. Auf Grundlage dieser Kriterien wird dann der Sachwert der übertragenen Immobilie ermittelt.
Ertragswertverfahren
Für Mehrfamilienhäuser hingegen sieht das Bewertungsgesetz das sogenannte Ertragswertverfahren vor. Hierfür sind für die Wertermittlung u.a. Angaben zu den jährlichen Nettokaltmieten, zum Baujahr, zur Lage, etc. erforderlich.
Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht in Frankfurt und Berlin haben langjährige Erfahrung in der steuerlichen Wertermittlung und unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien. Dies kann im Rahmen einer einzureichenden Erbschaftsteuererklärung sein oder wenn Sie beabsichtigen, Grundbesitz zu Lebzeiten zu verschenken und im Vorhinein den Wert des Objekts kennen möchten.