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Einspruch gegen Grunderwerbsteuer

Dr. Deniz Hoffmann

Dr. Deniz Hoffmann

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht

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Der Erwerb einer Immobilie stellt für viele eine bedeutende Investition dar. Mit dem Eigentumswechsel fällt jedoch nicht nur der Kaufpreis ins Gewicht. Auch die Grunderwerbsteuer schlägt finanziell zu Buche. In einigen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf den Grunderwerbsteuerbescheid. Fehlerhafte Bescheide oder unzutreffende Berechnungsgrundlagen bieten Anlass für einen Einspruch. Im Folgenden erläutern wir, wann ein Einspruch gegen die Grunderwerbsteuer sinnvoll ist, wie dieser abläuft und welche Besonderheiten Betroffene beachten sollten.


Sie sind auf der Suche nach Unterstützung im Steuerrecht? Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main bieten wir eine individuelle und umfassende Beratung. Ob Pflichtteil, Nachfolgeplanung oder Erbschaftsteuerrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren und konfliktfreien Regelung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Wann fällt die Grunderwerbssteuer an?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten entsteht. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Sie wird fällig, sobald ein Kaufvertrag über eine Immobilie oder ein Grundstück abgeschlossen wird und ein sogenannter steuerbarer Erwerbsvorgang vorliegt.

Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis. In bestimmten Fällen, etwa bei Übertragungen innerhalb der Familie oder bei Umstrukturierungen innerhalb von Konzernen, gelten Sonderregelungen. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Die Grunderwerbsteuer wird dabei unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Erwerbers erhoben. Insbesondere bei hochpreisigen Immobilien entstehen schnell beträchtliche Steuerforderungen. Die Finanzbehörde erlässt nach Kenntnis des Erwerbsvorgangs einen Grunderwerbsteuerbescheid, der zur Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist verpflichtet.

Einspruch gegen Grunderwerbssteuer: Wann lohnt er sich?

Ein Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Anhaltspunkte für Fehler oder Unstimmigkeiten bestehen. Typische Fälle sind:

  • Falsche Bemessungsgrundlage: Wurden zusätzliche Kosten wie Maklerprovision, Inventar oder Finanzierungskosten zu Unrecht in die Steuerberechnung einbezogen?

  • Unrichtiger Steuersatz: Wurde versehentlich ein höherer Steuersatz angesetzt als im jeweiligen Bundesland vorgesehen?

  • Steuerfreiheit übersehen: Liegt eine gesetzlich geregelte Befreiung von der Grunderwerbsteuer vor, etwa bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder in gerader Linie verwandten Personen?

  • Fehlerhafte Zusammenrechnung von Erwerbsvorgängen: Wurden mehrere Erwerbsvorgänge fälschlicherweise als einheitlicher Erwerb behandelt und dadurch eine höhere Steuer ausgelöst?


Auch formelle Fehler im Verwaltungsverfahren oder bei der Zustellung des Bescheids können die Rechtmäßigkeit beeinträchtigen. Es lohnt sich daher, den Grunderwerbsteuerbescheid durch einen Fachanwalt im Steuerrecht genau prüfen zu lassen, bevor die Zahlungs- und Einspruchfrist verstrichen ist.

Einspruch und Grunderwerbssteuer: Das müssen Betroffene beachten

Der Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid muss bestimmten formellen Anforderungen genügen:

  • Form: Der Einspruch ist schriftlich zu erheben. Möglich sind die Übermittlung per Brief, Telefax oder elektronischer Übermittlungswege, etwa über das besondere elektronische Behördenpostfach.

  • Frist: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Maßgeblich ist der Zugang des Bescheids beim Steuerpflichtigen.

  • Begründung: Eine sofortige Begründung ist rechtlich nicht zwingend, erhöht aber die Erfolgschancen erheblich. Eine detaillierte Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe ist empfehlenswert.

  • Unterlagen: Relevante Dokumente wie Kaufverträge, Aufstellungen über Inventar oder Vereinbarungen über Preisbestandteile sollten dem Einspruch beigefügt werden.


Sorgfalt und Pünktlichkeit sind ebenfalls entscheidend. Fehler bei Form oder Frist können selbst bei inhaltlich begründetem Einspruch ungeahnte Folgen nach sich ziehen.

Kosten für den Einspruch gegen die Grunderwerbssteuer

Mit dem Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid sind grundsätzlich keine Kosten verbunden. Allerdings entstehen Anwaltskosten, wenn Sie sich dazu entscheiden, anwaltliche Unterstützung und Beratung einzuholen. Der Einspruch eröffnet Ihnen die Möglichkeit, einen fehlerhaften Bescheid korrigieren zu lassen – und dieses Recht steht grundsätzlich allen Betroffenen zu. Umso wichtiger ist es, auf professionelle Hilfe zu setzen, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Ansprüche und Interessen erfolgreich durchzusetzen.


Betroffene sollten die möglichen Risiken bei der Einspruchseinlegung nicht unterschätzen:

  • Verböserung: Die Finanzbehörde überprüft den gesamten Vorgang und ist dabei nicht an die ursprüngliche Steuerhöhe gebunden. In Ausnahmefällen kann die Steuer sogar steigen.

  • Verzögerung der Bestandskraft: Während des Einspruchsverfahrens bleibt der Bescheid schwebend wirksam. Die Zahlungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, wenn nicht gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird.

  • Formelle Fehler: Ein verspäteter oder nicht ordnungsgemäß eingelegter Einspruch wird als unzulässig verworfen. Dadurch gehen die Möglichkeiten auf eine Korrektur verloren.


Eine gründliche Vorbereitung und Einschätzung der Erfolgsaussichten ist deshalb wichtig für den Erfolg des Einspruchs. Gerne unterstützen wir Sie dabei, alle rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten.

Ablauf: Was passiert nach der Einspruchseinlegung?

Nach Eingang des Einspruchs prüft die Finanzbehörde den Grunderwerbsteuerbescheid erneut umfassend. Sie kann weitere Unterlagen anfordern oder eine Stellungnahme des Erwerbers einholen.


Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Einspruch berechtigt ist, wird der Grunderwerbsteuerbescheid aufgehoben oder abgeändert. Hält sie den Einspruch für unbegründet, ergeht eine Einspruchsentscheidung, die in der Regel mit einer eingehenden Begründung versehen ist.


Während der Dauer des Einspruchsverfahrens bleibt der Steuerbescheid grundsätzlich vollziehbar. Auf Antrag kann die Vollziehung jedoch ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid abgelehnt: Was tun?

Wird der Einspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung der Einspruchsentscheidung Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben. Das gerichtliche Verfahren bietet eine unabhängige Überprüfung durch Richter, die allein an Recht und Gesetz gebunden sind.


Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen maßgeblich von der Qualität der Argumentation und der vorherigen Aufbereitung des Sachverhalts ab. Bereits im Einspruchsverfahren sollten daher alle rechtlichen und tatsächlichen Aspekte sorgfältig dokumentiert werden.


Eine anwaltliche Vertretung in Finanzgerichtsverfahren ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, empfiehlt sich aber dringend. Der komplexe steuerrechtliche Rahmen und die prozessualen Anforderungen sind für Laien kaum zu überblicken.

Einspruch gegen Grunderwerbssteuer: Wann Anwalt einschalten?

Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt ist bei einem Einspruch gegen die Grunderwerbsteuer in vielen Fällen entscheidend für den Erfolg. Schon bei der ersten Durchsicht des Grunderwerbsteuerbescheids erkennen erfahrene Anwälte typische Fehlerquellen und können die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.


Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Erb- und Steuerrecht sowie in der Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden. Wir prüfen Grunderwerbsteuerbescheide eingehend, entwickeln individuelle Einspruchsstrategien und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den Finanzämtern. Dabei achten wir auf eine präzise und taktisch kluge Argumentation, um bereits im außergerichtlichen Verfahren bestmögliche Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.


Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden, vertreten wir unsere Mandanten engagiert vor den Finanzgerichten. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen dabei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei komplexen Erwerbsvorgängen, Unternehmensumstrukturierungen oder familieninternen Übertragungen.


Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, erhöht seine Erfolgschancen erheblich und vermeidet unnötige Risiken und Folgekosten. Wir stehen Ihnen beratend und vertretend zur Seite, damit Ihr Einspruch in besten Händen ist.

Fazit: Einspruch prüfen lassen

Ein Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid kann sich finanziell lohnen, erfordert aber eine genaue Prüfung der zugrunde liegenden Fakten und eine präzise rechtliche Bewertung. Die Grunderwerbsteuer ist ein komplexes Rechtsgebiet, bei dem kleine Details über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können.


Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich die Erfolgschancen fundiert einschätzen und formelle sowie materielle Fehler vermeiden. Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie kompetent durch das Einspruchsverfahren und setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzbehörde konsequent durch.


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