Digitaler Nachlass: Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht beraten Sie
E-Mails, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Kryptowährungen – was nach dem Tod mit all dem geschieht, haben die wenigsten geregelt. Der digitale Nachlass gehört längst zum Erbrecht. Erben stehen dann vor gesperrten Accounts und laufenden Verträgen, von denen sie teilweise nicht einmal wissen.
Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main beraten wir Sie zur rechtssicheren Regelung des digitalen Nachlasses – von der Vorsorge bis zur Abwicklung im Erbfall.
Unsere Leistungen rund um den digitalen Nachlass
Beratung zur rechtssicheren Gestaltung und Regelung des digitalen Nachlasses
Erstellung und Prüfung von Vollmachten mit ausdrücklicher digitaler Komponente und Geltung über den Tod hinaus
Testamentsgestaltung unter Einbeziehung digitaler Vermögenswerte
Unterstützung von Erben beim Zugang zu Online-Konten, E-Mail-Postfächern und Social-Media-Profilen
Durchsetzung von Erbenansprüchen gegenüber Plattformbetreibern und Providern
Steuerrechtliche Beratung zu digitalen Vermögenswerten und Kryptowährungen
Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Hinterlegungskonzepten für Private Keys, Seed-Phrases und Zugangsdaten
Was zählt zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören unter anderem digitale Inhalte und Vermögenswerte, Rechte an Soft- und Hardware sowie Rechte und Pflichten aus Online-Verträgen. Typische Beispiele sind:
E-Mail-Postfächer bei GMX, Gmail oder anderen Anbietern
Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder LinkedIn
Fotos und Dokumente in Cloud-Speichern
Zugänge zu Online-Banking, Wertpapierdepots und Bezahldiensten
Laufende Abonnements und Verträge, etwa bei Streaming-Diensten, Amazon oder PayPal
Digitale Käufe wie E-Books oder Musikbibliotheken – hier handelt es sich häufig nur um persönliche Nutzungsrechte
Domains, eigene Webseiten und Online-Shops
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum
Im Laufe eines Lebens entstehen schnell Dutzende digitaler Zugänge – viele davon geraten in Vergessenheit. Eine frühzeitige Regelung schafft Überblick und Sicherheit.
Digitaler Nachlass und Erbrecht: Die Rechtslage in Deutschland
Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass existiert in Deutschland bislang nicht. Es greift das allgemeine Erbrecht. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes auf die Erben über (Universalsukzession). Dieser Grundsatz erfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich auch übertragbare digitale Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse, wie der BGH im Falle eines Facebook-Nutzungsvertrags mit Urteil vom 12. Juli 2028 (Az. III ZR 183/17) festgestellt hat.
Mit Beschluss vom 27. August 2020 (Az. III ZB 30/20) konkretisierte der BGH den geschuldeten Zugang: Für das streitgegenständliche soziale Netzwerk genügte es nicht, den Erben lediglich einen Datenträger oder eine PDF-Datei mit den Kontoinhalten auszuhändigen. Sie mussten sich grundsätzlich im Konto bewegen und dessen Inhalte zur Kenntnis nehmen können.
Welche Rechte haben Erben bei Online-Konten und Social Media?
Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger in übergehende Vertragsbeziehungen ein und dürfen grundsätzlich Einsicht in Kommunikationsinhalte verlangen. Das klingt zunächst eindeutig, in der Praxis sieht es allerdings oft anders aus: Facebook versetzt Konten in einen „Gedenkzustand“, Google bietet einen Kontoinaktivitäts-Manager an, andere Anbieter reagieren ohne Erbschein oder amtliche Nachweise zunächst gar nicht auf Anfragen von Hinterbliebenen.
Solche Verfahren ziehen sich häufig über Wochen oder Monate hin. Wir unterstützen Sie als Fachanwälte für Erbrecht in Frankfurt am Main dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Plattformbetreibern und Providern zügig durchzusetzen.
Was sollte eine Regelung des digitalen Nachlasses enthalten?
Eine belastbare Regelung des digitalen Nachlasses besteht typischerweise aus mehreren, aufeinander abgestimmten Bausteinen:
eine Übersicht über Konten, Geräte und digitale Vermögenswerte
klare Anweisungen, wie mit einzelnen Konten verfahren werden soll (löschen, fortführen, archivieren)
eine ausreichend konkret formulierte Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt
testamentarische Regelungen für werthaltige digitale Vermögensbestandteile
eine sichere, getrennte Hinterlegung von Zugangsinformationen
eine regelmäßige Aktualisierung aller Unterlagen
Wir beraten Sie dazu, welche Instrumente für Ihre persönliche Situation passen und wie sich alle Maßnahmen sinnvoll miteinander verzahnen lassen.
Digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln: So sorgen Sie vor
Laut einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2025 hat sich nur knapp ein Drittel der deutschen Internetnutzerinnen und -nutzer (32 Prozent) darum gekümmert, was nach dem eigenen Tod mit dem digitalen Erbe geschehen soll – 16 Prozent vollständig, weitere 16 Prozent teilweise. 43 Prozent lehnen eine Regelung sogar grundsätzlich ab. Aus dieser Untätigkeit erwächst regelmäßig Streit zwischen Erben, Angehörigen und Plattformbetreibern.
Rechtzeitige Vorsorge erspart Angehörigen im Ernstfall viel Aufwand und Auseinandersetzungen.
Vollmacht für den digitalen Nachlass
Eine ausreichend konkret formulierte Vollmacht kann einer Vertrauensperson ermöglichen, schon zu Lebzeiten und über den Tod hinaus Angelegenheiten des digitalen Nachlasses zu regeln. Sie erleichtert das Vorgehen erheblich, ersetzt aber nicht den Zugriff auf erforderliche Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Codes. Wichtig ist, dass die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus gilt und den digitalen Bereich konkret benennt.
Allgemeine Vorsorgevollmachten enthalten nicht immer eine ausreichend konkrete Regelung für den digitalen Bereich. Wir prüfen Ihre bestehende Vollmacht auf ihre Eignung und gestalten bei Bedarf ein neues Dokument, das den digitalen Nachlass einschließt. Ohne Zugangsdaten nützt auch die beste Vollmacht nur eingeschränkt – eine sichere und regelmäßig aktualisierte Kontenliste bleibt unverzichtbar.
Digitaler Nachlass im Testament
Im Testament kann geregelt werden, wer Erbe wird und wem bestimmte digitale Vermögenswerte – etwa Kryptowährungen, werthaltige Online-Konten oder digitale Geschäftsmodelle – im Wege eines Vermächtnisses oder einer Teilungsanordnung zukommen sollen. Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge geht der Nachlass zunächst als Ganzes auf den oder die Erben über; einzelne Vermögensbestandteile werden über diese Instrumente bestimmten Personen zugewiesen.
Das Testament sollte die rechtlich maßgeblichen Anordnungen selbst enthalten. Konten, Zugangsdaten und technische Hinweise gehören dagegen in eine getrennte, sicher verwahrte und regelmäßig aktualisierte Liste – nicht in das Testament selbst, weil sich diese Angaben häufig ändern. Wir formulieren Ihre letztwillige Verfügung so, dass digitale Vermögenswerte rechtssicher berücksichtigt sind und in Ihre gesamte Nachlassplanung passen.
Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte im Nachlass
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen gehören erbrechtlich zum Nachlass. Die eigentliche Schwierigkeit liegt in der Technik und in der Steuer.
Bei selbstverwahrten Kryptowerten hängt der Zugriff regelmäßig von den Private Keys oder der zugehörigen Seed-Phrase ab, aus der die benötigten Schlüssel abgeleitet werden. Gehen sämtliche Wiederherstellungsinformationen verloren, können die Werte dauerhaft unzugänglich sein – weder Gericht noch Anwalt können sie dann wieder verfügbar machen. Bei Kryptowerten auf zentralen Börsen oder Verwahrern erfolgt der Zugriff dagegen über das jeweilige Nutzerkonto und die Wiederherstellungsverfahren des Anbieters; hier benötigen Erben üblicherweise die üblichen Nachweise des Erbfalls.
Eine sichere und nachvollziehbare Hinterlegung von Private Keys, Seed-Phrases und Wiederherstellungsinformationen – unabhängig vom Testament – ist deshalb zentral.
Hinzu kommen steuerrechtliche Fragen. Kryptowerte werden bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich mit ihrem Wert in den steuerpflichtigen Erwerb einbezogen. Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Gesamtwert des Erwerbs, der Verwandtschaftsbeziehung und den persönlichen Freibeträgen ab. Bei privat gehaltenen Kryptowerten können bei einem späteren Verkauf zudem einkommensteuerliche Folgen entstehen – insbesondere, wenn zwischen der Anschaffung durch den Erblasser und der Veräußerung durch die Erben nicht mehr als ein Jahr liegt.
Als Kanzlei mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht decken wir genau diese Schnittstelle ab.
Ihre Fachanwälte für digitalen Nachlass in Frankfurt am Main
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten wir daher gerne ganz persönlich vor Ort. Mandate außerhalb von Frankfurt betreuen wir ebenso umfassend per Videokonferenz oder telefonisch – ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität.
Ob Sie Ihren digitalen Nachlass vorsorglich regeln möchten oder als Erbe vor konkreten Herausforderungen stehen: Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main verbinden wir erbrechtliche, steuerrechtliche und praktische Beratung aus einer Hand.
Digitaler Nachlass: Jetzt handeln und Klarheit schaffen
Der digitale Nachlass betrifft praktisch jeden – unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob es um ein Krypto-Portfolio geht oder um ein einzelnes E-Mail-Konto. Ohne Vorsorge hinterlassen Sie Ihren Angehörigen neben der Trauer auch rechtliche und technische Hürden. Mit etwas Planung lassen sich diese vermeiden.
Wir unterstützen Sie mit einer maßgeschneiderten Vollmacht, einem Testament, das den digitalen Nachlass abbildet, und einer ganzheitlichen Nachlassregelung aus einer Hand. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie diskret und lösungsorientiert – in Frankfurt am Main und deutschlandweit.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Was passiert mit meinen Online-Konten nach dem Tod?
Die Erben treten nach § 1922 BGB in die Vertragsbeziehungen des Erblassers mit dem Provider des Online-Dienstes ein. Ohne Vorkehrungen müssen Erben den Zugang allerdings aufwendig nachweisen – das zieht sich oft über Wochen oder Monate.
Haben Erben Zugriff auf Social-Media-Profile?
Der BGH hat für ein Facebook-Konto grundsätzlich einen vollständigen Zugang der Erben zu den vorhandenen Inhalten anerkannt.
Wie lässt sich der digitale Nachlass regeln?
Am wirksamsten ist die Kombination aus drei Bausteinen: einer Vollmacht mit ausdrücklicher digitaler Komponente und Geltung über den Tod hinaus, einem Testament, das digitale Vermögenswerte berücksichtigt, sowie einer aktuellen, sicher hinterlegten Liste aller Konten samt Zugangsdaten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.
Brauche ich einen Anwalt für den digitalen Nachlass?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Rechtsberatung nicht. Aus der Praxis heraus ist sie aber sehr empfehlenswert. Ein Fachanwalt für Erbrecht beurteilt zuverlässig, ob vorhandene Dokumente ausreichen und ob Ihre Regelungen tatsächlich rechtswirksam sind. Besonders bei Kryptowährungen oder steuerlich relevanten Vermögenswerten lohnt sich fachkundige Begleitung.
Was passiert mit Kryptowährungen im Erbfall?
Kryptowährungen gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über. Der Zugriff hängt bei selbstverwahrten Werten von den Private Keys bzw. der Seed-Phrase ab; bei Werten auf zentralen Börsen über das Nutzerkonto und die Verfahren des Anbieters. Hinzu kommen steuerliche Aspekte – insbesondere Erbschaftsteuer und unter Umständen Einkommensteuer beim späteren Verkauf. Wir beraten Sie umfassend erbrechtlich und steuerrechtlich.
